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Wie unfair darf ein Kreditkartenunternehmen mit seinen Kunden umgehen? Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Diners Club Bank AG geklagt. Das Handelsgericht Wien erklärt nun zehn von elf beanstandeten Klauseln für gesetzwidrig.
Kreditkarten können praktisch sein. Aber wenn es Probleme zwischen Bank und Kunden gibt, dann zählt das Kleingedruckte - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der VKI hatte in den AGB der Diners Club Bank zahlreiche gesetzwidrige Klauseln festgestellt, Verstöße vor allem gegen das Zahlungsdienstegesetz. Das Kreditkartenunternehmen Diners Club hatte zwar in einem ersten Schritt darauf verzichtet 24 unfaire Klauseln zu verwenden. In einem zweiten Schritt klagte der VKI Diners Club wegen elf weiterer Klauseln beim Handelsgericht Wien (HG Wien).
Haftung ohne Obergrenze
Mit Erfolg: Das Gericht beurteilte zehn der elf strittigen Klauseln der Diners Club Bank als gesetzwidrig. Das Urteil ist – Stand 4.12.2013 – noch nicht rechtskräftig. Inhaltlich geht es geht um
- Strafgebühr für Papierrechnung: erhöhte Spesen für das Verschicken von Kontoinformationen in Papierform
- Datenweitergabe: der Kunde sollte Diners Club pauschal vom Bankgeheimnis entbinden - und zwar ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung
- Daten absaugen: eine überschießende und intransparente Erfassung persönlicher Daten von Kunden
- hohe Mahnspesen: Spesen, bei denen nicht geprüft wird, ob sie im Verhältnis zur Forderung stehen
- automatische Abwälzung von Kosten auf den Konsumenten für die Eintreibung von Forderungen, auch wenn den Kunden kein Verschulden trifft
- automatische Sperre der Kreditkarte, wenn die Bank ein erhöhtes Risiko annimmt, dass der Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen werden könnte
Die ausführliche und kommentierte Liste der beanstandeten Klauseln von Diners Club finden Sie auf der nächsten Seite, das vollständige Gerichtsurteil auf verbraucherrecht.at, der Website der VKI-Rechtsabteilung. Weitere Artikel über Kreditkarten gibt es unter www.konsument.at/kreditkarte
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