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Einbruchschutz: Staatliche Förderungen - Geförderte Sicherheit

In die Sicherheit der eigenen vier Wände zu investieren, zahlt sich doppelt aus: Je nach ­Bundesland kann man sich bis zu 2.000 Euro von der öffentlichen Hand zurückholen.

Noch rasch ein verstohlener Kontrollblick über die Schulter, dann macht sich der Ganove ans Werk. Aus seiner Tasche holt er einen großen Schraubenzieher und versucht, die Eingangstür aufzubrechen. Doch die leistet hartnäckig Widerstand – auch, als er sich mit ganzer Kraft dagegenwirft. Nach gut einer Minute gibt der Täter entnervt auf und sucht ohne Beute das Weite.

Stark aufgerüstet

Immer häufiger beißen sich Einbrecher an Wohnungs- und Haustüren die Zähne aus. Denn die Österreicher haben in den ver­gangenen Jahren stark aufgerüstet, was die Sicherung ihrer Eigenheime betrifft. Dieses Sicherheitsbewusstsein wird auch von der öffentlichen Hand gefördert. Wer einbruchhemmende Türen und Fenster einbaut oder gar eine Alarmanlage installiert, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom Staat zurückholen.

Unterschiedliche Förderprogramme

Es wäre schön, wenn es in Österreich eine einheitliche Regelung gäbe. Doch leider kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Art und Höhe der Förderung fallen also je nach Wohnort unterschiedlich aus. In Vor­arlberg, Tirol und Kärnten gibt es derzeit gar keinen Zuschuss für Sicherheitsmaßnahmen. In den anderen Bundesländern gelten die folgenden Regelungen.

Wien, Niederösterreich

Wien

Die Stadt Wien unterstützt den Einbau ­einbruchhemmender Türen in Wohnungen. Die Wohnung muss mindestens 22 m² Nutzfläche haben und das Haus muss älter als 20 Jahre sein. Die eingebaute Tür muss der Widerstandsklasse 3 oder einer höheren entsprechen und nach ÖNORM B5338 geprüft und gekennzeichnet sein. Beim Einbau der Tür müssen alle Bestimmungen der Wiener Bauordnung und alle einschlägigen ÖNORMEN eingehalten werden. Das Rechnungsdatum darf höchstens 6 Monate alt sein. Ersetzt werden 20 Prozent der Investi­tionskosten, maximal 400 Euro pro Türflügel.

Anträge sind an die Magistratsabteilung 50 zu richten, weitere Infos und Formulare zum Herunterladen finden Sie unter www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/eingangstueren.html

Nicht gefördert werden Eigenheime, Reihenhäuser, Kleingartenhäuser sowie der bloße Austausch von Schlössern.

Niederösterreich

Das Land NÖ schüttet im Rahmen der Wohnbauförderung Geld aus. Die Aktion gilt vorerst bis Jahresende 2018. Finanziert werden folgende Maßnahmen bei Eigenheimen, ­Reihenhäusern und Wohnungen mit 30 Prozent der Investitionskosten, maximal jedoch in der nachstehend genannten Höhe:

Der Einbau einer Alarmanlage bringt bis zu 1.000 Euro Zuschuss, ebenso der Einbau ­einer einbruchhemmenden Tür (mindestens Widerstandsklasse 3). In Kombination erhält man also im günstigsten Fall 2.000 Euro vom Land ersetzt. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss allerdings eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Alarmanlagen müssen den VSÖ- oder VDS-Richtlinien, der EN 50130, der EN 50131 oder der OVE-Richtlinie R2 entsprechen.
  • Sicherheitseingangstüren müssen der ÖNORM B 5338 oder der EN 1627 entsprechen und eine Widerstandsklasse von mindestens 3 aufweisen.
  • Die Alarmanlage bzw. die Sicherheits­eingangstür muss von einem befugten ­Unternehmen eingebaut werden.
  • Das ausführende Unternehmen bestätigt den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der entsprechenden Normen.
  • Der Antragsteller hat dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Zustimmungserklärungen (Hauseigentümer, Mitbewohner) ­sowie allfällige erforderliche behörd­liche ­Bewilligungen für die Errichtung der Sicherheitsmaßnahmen eingeholt ­wurden.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Einbau/die Inbetriebnahme nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen.

Anträge können online gestellt werden unter http://noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen/­Sicheres-Wohnen/Antrag_sicheresWohnen.html

Förderbar sind nur dauernd bewohnte Hauptwohnsitze, nicht aber Zweitwohnsitze.

Burgenland, Oberösterreich

Burgenland

Dem Burgenland sind sicherheitstechnische Verbesserungen bis zu 2.000 Euro wert. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach ­Einbau oder Inbetriebnahme erfolgen. Die ausführenden Firmen müssen über eine entsprechende Konzession verfügen und den fachgerechten Einbau nachweisen.

Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der Errichtungskosten bis zu den in der Folge genannten Höchstgrenzen:

  • 1.000 Euro für eine Alarmanlage nach ÖVE/ÖNORM 50131-1
  • 1.500 Euro für eine Alarmanlage mit Videoüberwachungsanlage
  • 500 Euro für die Aufrüstung einer bereits bestehenden Alarmanlage mit Video
  • 2.000 Euro für eine Alarmanlage plus Video in Kombination mit einer Sicherheitstür

Nähere Informationen und Antragsformu­lare gibt es auf den Gemeindeämtern sowie beim Amt der Burgenländischen Landes­regierung, Abteilung 3 – Finanzen, Haupt­referat Wohnbauförderung, 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Tel. 05 7600-2800.

Oberösterreich

Dieses Bundesland unterstützt den Einbau von Alarmanlagen in Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen mit 30 Prozent der Anschaffungskosten, höchs­tens jedoch mit 1.000 Euro. Die Anlagen müssen den gängigen ÖNORMEN entsprechen und nach dem 1. Juli 2009 errichtet worden sein. Die Installation muss durch ein befugtes Unternehmen erfolgen, das den fachgerechten Einbau in einem Attest bestätigt.

Förderbar sind nur Hauptwohnsitze. Nicht gefördert werden Anlagen zur Videoüberwachung. Antragsformulare und weitere ­Infos unter www.land-oberoesterreich.gv.at/86473.htm

Steiermark, Salzburg

Salzburg

Das Land Salzburg gewährt Privatpersonen Beiträge zu verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen. Übernommen werden mindestens 15 Prozent der Kosten, die Höchstsumme ­beträgt 1.050 Euro. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Förderbar sind:

  • Hauseingangstüren bei Einzelobjekten
  • Wohnungseingangstüren im mehrgeschossigen Wohnbau, die laut Zertifikat mindestens der Widerstandsklasse 3 nach ÖNORM B 5338 entsprechen
  • Neueinbau von Fenstern, Terrassen- oder Balkontüren oder der Austausch der alten Beschläge gegen solche mit versperrbarem Griff. Auch diese müssen der genannten ÖNORM genügen. Diese Fördermaßnahme gilt für Einzelobjekte und Wohnungen im Erdgeschoß.
  • Alarmanlagen gemäß OVE-Richtlinie R2 mit Installationsattest des Errichters
  • Gegensprechanlagen

Weitergehende Infos bei der Wohnberatung des Landes, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg, Tel. 0662 80 42-3000.

Steiermark

Wer in der Steiermark in den Genuss einer Sonderförderung kommen will, muss rasch handeln. Die Aktion ist vorerst bis 31. Dezember 2017 befristet. Der Einmalzuschuss ­beträgt 25 Prozent der Investitionskosten, maximal jedoch 500 Euro. Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mechanischer Schutz: Einbruchhemmende Türen und Fenster müssen die Widerstands­klasse 2 gemäß ÖNORM EN 1627 erfüllen.
  • Elektronischer Schutz: Alarmanlagen gemäß OVE-Richtlinie R2. Videoanlagen gemäß OVE-Richtlinie R9, nur in Verbindung mit ­einer Alarmanlage. Eine digitale Speicherung der Aufzeichnungen muss möglich sein.

Die ausführenden Unternehmen müssen eine entsprechende Gewerbeberechtigung haben und den fachgerechten Einbau bestätigen.

Das Ansuchen ist in der Informationsstelle der Fachabteilung Energie und Wohnbau, 8010 Graz, Landhausgasse 7, erhältlich oder im Internet unter www.wohnbau.steiermark.at > Wohnhaussanierung abrufbar. Das vollständig ausgefüllte Ansuchen und die er­forderlichen Unterlagen können auch per E-Mail an wohnbau@stmk.gv.at übermittelt werden.

Alarm, Video und Sicherheitstüre: Worauf achten?

Sicherheitstüren

Wenn Sie sich eine Sicherheitstür anschaffen wollen, sollten Sie darauf achten, dass diese ent­sprechend geprüft und zertifiziert ist. Einbruchhemmende Türen müssen, wenn sie ihren Namen zu Recht tragen wollen, der ÖNorm B-5338 oder bei deutschen Anbietern der DIN EN 1627 entsprechen. Achten Sie darauf, dass die Tür eine entsprechende Plakette hat.

Es gibt genaue Kriterien, nach denen Türen in sechs Widerstandsklassen eingeteilt werden. Ausschlaggebend ist zum einen die Widerstandskraft des Türblatts, zum anderen, mit welchem Werkzeug ein Täter die Tür in welcher Zeit öffnen kann – sei es mit mechanischer Gewalt gegen das Blatt, durch Überwinden des Schlosses oder durch Aushebeln oder Aufbrechen, z.B. mit einem Schraubendreher oder einem Brecheisen (Kuhfuß). Experten wie jene vom Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst empfehlen für Privathaushalte Türen der Widerstandsklasse 3 (WK 3) als optimalen Schutz. Denn aus Erfahrung weiß man, dass die meisten Einbrecher aufgeben, wenn sie länger als zwei Minuten zum Knacken einer Tür brauchen. Bei einer Tür mit WK 3 ist das auf jeden Fall gewährleistet.

Alarmanlagen, Videoüberwachung

Auch für Alarmanlagen und Videoüberwachungsanlagen gelten in Österreich spezielle Qualitätsstandards, die mit dem Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ) erarbeitet wurden.

Anbieter, die im VSÖ organisiert sind, garantieren für die Qualität der Dienstleistung und der verwendeten Komponenten, die mit den entsprechenden EN-Normen übereinstimmen müssen. Diese Firmen stellen ein Installationsattest aus, in dem alle Bestandteile und Funktionen der Anlage aufgelistet sind. Solche Atteste sind in der Regel Voraussetzung für einen Kostenzuschuss aus dem Steuertopf.

Buchtipp: "Vor Einbruch schützen"

Unser Buch bietet umfangreiche Informationen zur effektiven Abwehr von Dieben, Einbrechern und Räubern. Ausgehend vom aktuellen Stand der Technik und der Verbrechensvorbeugung gibt das Buch einen umfassenden Überblick über mögliche Schutzmaßnahmen und praktische Tipps für richtiges Verhalten.

www.konsument.at/einbruch

Aus dem Inhalt:
• Schwachstellen erkennen und beheben
• Die wichtigsten Sicherungssysteme
• Einfache Maßnahmen zur Vorbeugung
• Serviceteil mit Literaturtipps, Adressen und den wichtigsten Gaunerzinken

Broschiert, 188 Seiten, ISBN 978-3-99013-068-1

KONSUMENT-Buch: Vor Einbruch schützen, Tipps für richtiges Verhalten (Foto: Andrej Popov/Shutterstock)

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