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Birkenzucker - Kennzeichnungspflicht bei GVO-Einsatz?

Gibt es eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderten Birkenzucker?

Birkenzucker besteht aus Xylit. Wird dieser Stoff auf Basis von Stärke erzeugt, ist er nur dann kennzeichnungspflichtig, wenn die Herstellung unmittelbar aus GV-Pflanzen (gentechnisch veränderten Pflanzen) wie z.B. GV-Mais erfolgt. Ob das auch auf Xylit zutrifft, das in mehreren Verarbeitungsschritten aus Stärke bzw. Glukose gewonnen wird, ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. In der Praxis hat sich inzwischen durchgesetzt, auf eine Kennzeichnung zu verzichten.

Keine Kennzeichnungspflicht

Eine Kennzeichnungspflicht entfällt auch dann, wenn Xylit in geschlossenen Systemen mithilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wird. Voraussetzung ist, dass im Endprodukt keine Bestandteile der verwendeten Mikroorganismen mehr nachweisbar sind.

Preis kein Indikator für GVO-Einsatz

Kunden können daher nicht erkennen, ob ein Birkenzucker aus GV-Mais besteht oder mithilfe von GV-Organismen hergestellt wurde. Auch über den Preis lässt sich nicht rückschließen. Wie viel Birkenzucker kostet, sagt weder etwas über seine Qualität noch über eine mögliche Herstellung mittes Gentochnologie aus.

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