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Hühnerfilets, Hühnerkeulen und Hühnerflügel auf einem Tisch mit Zwiebeln und Gewürzen
Hühnerfleisch im KONSUMENT-Test (Filets, Flügel, Keulen) Bild: stockcreations / Shutterstock.com

Keimbelastung bei Hühnerfleisch, Gewährleitungs-Novelle und andere aktuelle Themen - Kommentar von Gernot Schönfeldinger, Stv. Chefredakteur

Für die August-Ausgabe haben wir Hühnerfleisch aus dem Supermarkt unter die Lupe genommen. Lesen Sie nach, warum es hinsichtlich der Keimbelastung Luft nach oben gibt. Außerdem berichten wir über die Novellierung des Gewährleistungsrechts. Wo gibt es Verbesserungen? Was kommt nach Ansicht unserer Rechtsexperten zu kurz? Zudem bieten etliche aktuelle Themen und Hintergrundinfos Lesestoff für den August.

Scherz

„Hühnerschnitzel vom Schwein“ steht auf einem in den Sozialen Medien kursierenden Foto zu lesen, das eine vor einem Lokal aufgestellte Menütafel zeigt. Es ist anzunehmen, dass es sich um einen Scherz handelt, aber tatsächlich ist ein solches Angebot nicht völlig realitätsfremd. Da die heimischen Mastbetriebe, anders als bei Schwein, Rind und Kalb, die steigende Nachfrage beim Geflügel nicht decken können, ist entweder der Import oder eine kreative Lösung gefragt.

HygieneproblemGernot Schönfeldinger (Bild: U. Romstorfer/VKI)

In unserem Hühnerfleischtest geht es freilich nicht um Kreativität, sondern um Qualität. Die gute Nachricht: Wer auf österreichische Herkunft achtet, kann von vergleichsweise hohen gesetzlichen Standards bei der Tierhaltung und -fütterung ausgehen, besonders dann, wenn es sich um einen Bio-Betrieb handelt.

Weniger gut: Hühnerfleisch ist im Hinblick auf eine mögliche Keimbelastung äußerst heikel. Mangelnde Hygiene bei der Herstellung erweist sich als hauptsächliche Ursache für erhöhte Keimzahlen, wie unser Hühnerfleisch: Filets, Flügel, Keulen - Herkunft und Keime aus verschiedenen Supermärkten ergab. Die Ergebnisse sind daher nicht berauschend. Alle Details können Sie ab Seite 10 nachlesen.

Gewährleistung

Ein anderes Thema, das eher abseits der Wahrnehmung abgehandelt wird, obwohl es uns alle betrifft, ist das nach EU-Vorgaben in Novellierung befindliche Gewährleistungsrecht. Wenn die aktuellen Änderungen per 1. Jänner 2022 in Kraft treten, bringen sie zweifellos wünschenswerte Verbesserungen. So wird beispielsweise die „Vermutungsfrist“, während der automatisch davon ausgegangen wird, dass ein Produktmangel schon beim Kauf vorhanden war, von sechs auf zwölf Monate verlängert. Trotzdem sehen unsere Rechtsexperten in der Novelle eine vergebene Chance. Insbesondere der Aspekt der Nachhaltigkeit kommt ihrer Ansicht nach zu kurz. Lesen Sie mehr zu den Hintergründen: Gewährleistung neu: Interview - Vergebene Chance

Lesestoff

Aktuelle Themen, Hintergrundinformationen – auch die neue KONSUMENT-Ausgabe liefert Ihnen hoffentlich noch viel weiteren interessanten Lesestoff für den August.

 

Gernot Schönfeldinger | Stv. Chefredakteur
E-Mail: gschoenfeldinger@konsument.at
Testmagazin KONSUMENT
Linke Wienzeile 18, 1060 Wien

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