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Lebensmittel: Farbstoffe - Neuer Warnhinweis

Nach dem 20.7. 2010 müssen Lebensmittel mit bestimmten künstlichen Farbstoffen einen Warnhinweis tragen: „"Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen". Die Farbstoffe stehen in Verdacht Kinder hyperaktiv zu machen.

Es geht um die Farbstoffe:

  • Gelborange S (E 110)
  • Chinolingelb (E 104)
  • Azorubin (E 122)
  • Allurarot AC (E 129)
  • Tartrazin (E 102)
  • Cochenillerot A (E 124)

Diese Farbstoffe gehören überwiegend zur Gruppe der sogenannten Azo-Farbstoffe.

Gilt EU-weit

Die neue Verordnung betrifft vor allem Fruchtgummis, Limonaden oder Backdekor. Sie gilt nach dem 20.7.2010 in der ganzen EU. Produkte, die diese Farbstoffe enthalten müssen den Namen oder die E-Nummer nennen sowie den Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.“ Unser Rat: Lesen Sie genau die Zutatenliste.

Mit diesem Beschluss setzt das EU-Parlament vorbeugenden Verbraucherschutz durch. - Eine Stichprobe bei einer großen Supermarktkette hat gezeigt: Einige der Fruchtgummierzeugnisse sind bereits auf andere Farbstoffe umgestellt. Produkte, die schon vorher im Handel waren dürfen noch ohne besondere Kennzeichnung angeboten werden.

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