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Lebensmittel: Kennzeichnung - Herkunftsland

"Konsument"-Expertin Mag. Birgit Beck beantwortet Leserfragen: "Im Supermarkt entdeckte ich eine mir nicht bekannte Biermarke. Auf der Flasche fand sich kein Hinweis auf das Herkunftsland. Ist die Kennzeichnung des Herkunftslandes nicht verpflichtend?"

Nein. Bei Lebensmitteln, die innerhalb der Europäischen Union produziert werden, ist es ausreichend, wenn eine Vertreiberadresse innerhalb der EU angegeben ist. Bei Lebensmitteln, die in einem Drittstaat produziert werden, muss dieser auch angegeben sein (z.B.: Hergestellt in Indonesien). Wenn Ihnen die Herkunft eines Produktes wichtig ist, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, Produkte zu kaufen, die ein Gütesiegel mit Herkunftsbezug tragen – wie z.B. das AMA-Zeichen –, oder Produkte, bei denen die Hersteller freiwillig über das Ursprungsland informieren.

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