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Lebensmittel-Zutaten - Verarbeitungshilfsstoffe

"Gibt es auch Inhaltstoffe, die in der Zutatenliste nicht aufscheinen müssen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Nina Siegenthaler.

Mag. Nina Siegenthaler (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Nina
Siegenthaler

Ohne technische Wirkung im Endprodukt

Gelangt ein Zusatzstoff über eine Zutat ins Lebensmittel, ohne im Endprodukt eine technologische Wirkung auszuüben, muss er nicht in der Zutatenliste aufscheinen. Antioxidationsmittel etwa werden zugefügt, um Lebensmittel länger haltbar zu machen. Sie verhindern, dass Vitamine und Aromastoffe geschädigt werden. An sich müssen sie auf der Verpackung deklariert sein. Gelangen sie aber über Fett in Backwaren, haben sie im Endprodukt keine antioxidative Wirkung mehr und müssen daher auch nicht in der Zutatenliste stehen.

Nur vorübergehend eingesetzt

Verarbeitungshilfsstoffe werden vorübergehend bei der Herstellung eines Lebensmittels eingesetzt und anschließend wieder entfernt. Unbeabsichtigte und technisch unvermeidbare Spuren können trotzdem im Enderzeugnis enthalten sein, falls die Rückstände gesundheitlich unbedenklich sind. So kann etwa zur Klärung von Fruchtsäften Gelatine zum Einsatz kommen, ohne dass die Verbraucher davon etwas erfahren. Alkohol, Speiseöl oder Zucker dienen oft als Lösungsmittel und Trägerstoffe für Zusatzstoffe, Aromen und Vitamine. Auch sie gelten nicht als Zutaten, sofern sie nur in der technologisch erforderlichen Menge verwendet werden.

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