Zum Inhalt

Oliven - Stimmt es, dass grüne Oliven schwarz gefärbt werden dürfen?

Rechtlich ist es erlaubt grüne Oliven schwarz zu färben.

Rechtlich ist es tatsächlich erlaubt, grüne, also unreife Oliven pechschwarz zu färben. Möglich wird das mit den Zusatzstoffen Eisen-II-Gluconat (E 579) aus Glucose und Eisen-II-Laktat (E 585) aus Milchsäure. Beide gelten lebensmittelrechtlich nicht als Farbstoffe, sondern als „Stabilisatoren“. Sie werden als gesundheitlich unbedenklich eingestuft, müssen aber im Zutatenverzeichnis stehen. Konsumenten können die künstlich gefärbten Oliven auch am hellen Stein erkennen. Bei natürlich schwarzen Oliven ist dieser dagegen immer dunkel.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefährliches Titandioxid?

Gefährliches Titandioxid?

"Ihrer Zeitschrift entnehme ich, dass die EU Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff verboten hat. Wie verhält es sich bei Medikamenten, Zahnpasten, Sonnenschutzmitteln etc.?"

Beschichtungen von Aludosen?

Beschichtungen von Aludosen?

"Ich habe Ananas in Scheiben in einer Aludose gekauft. Mir ist aufgefallen, dass die Dose keine Innenbeschichtung hat. Gibt es hier eine Vorschrift?"

Käse im Leberkäse?

Käse im Leberkäse?

"In der Zutatenliste eines Leberkäses zum Selberbacken las ich: „Kann Spuren von laktosefreiem Käse enthalten.“ Wie kann Käse in den Leberkäse gelangen?"

Bestrahlung von Lebensmitteln

Bestrahlung von Lebensmitteln

"Ich habe gelesen, dass Tiefkühlgemüse unter Umständen bestrahlt wird. Trifft das auch auf Gemüse aus Österreich zu?"

Entdarmte Bio-Garnelen - Reklamation?

Entdarmte Bio-Garnelen - Reklamation?

"Ich habe fürs Grillen entdarmte Bio-Garnelen gekauft. Vor der Zubereitung habe ich gesehen, dass diese gar nicht entdarmt sind, und selbst die Därme entfernt. Muss ich akzeptieren, dass in der Packung nicht das drin ist, was draußen draufsteht?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc MSc.

Lebensmittel-Füllmengen - Zu wenig Mehl in der Packung?

"Ich habe bei einigen Mehlen gravierende Mengendefizite festgestellt: statt 1.000 g einmal 979, ein anderes Mal 989 g. Wie groß darf denn der Unterschied zwischen angegebener Nettofüllmenge und tatsächlicher Menge sein?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc MSc.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang