Zum Inhalt

Pilze aufwärmen - Bald verspeisen

Darf man Pilze bzw. Pilzgerichte wieder aufwärmen?

Aufwärmen möglich

Früher wurde empfohlen, Reste von Pilzgerichten nicht mehr aufzuwärmen. Grund dafür war, dass die Bildung von Giften befürchtet wurde. Diese Empfehlung gilt heute als überholt. Bleibt von einem Pilzgericht etwas übrig, kühlen Sie die Reste möglichst schnell herunter. Dann ab damit in den Kühlschrank; bei 2 bis höchstens 4 Grad C aufbewahren und möglichst bald verspeisen. Beim Wiedererwärmen das Pilzgericht auf mindestens 70 Grad C erhitzen bzw. noch besser: einmal kurz aufkochen.

Wir empfehlen auf konsument.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Erzberg Stollenpilze Kräuterseitlinge: Falsche Broteinheiten

Erzberg Stollenpilze Kräuterseitlinge: Falsche Broteinheiten

Für Diabetikerinnen und Diabetiker wichtig: die korrekte Angabe des enthaltenen Zuckers nach Broteinheiten. Doch bei den Erzberg Stollenpilze Kräuterseitlingen ist diese Angabe um eine Kommastelle verschoben! Der Hersteller reagierte sofort und überklebte die falsche Kennzeichnung.

Imunoglukan - Für ein stärkeres Immunsystem?


Das Mittel Imunoglukan enthält Vitamin C sowie einen Inhaltstoff aus einem Pilz (Austernseitling) und wird damit beworben, das Immunsystem zu stärken. Trifft das wirklich zu?

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang