Zum Inhalt

Babynahrung: Babysäfte (Marktübersicht - Teil 3) - Nuckeln verboten!

  • Etliche Säfte als Zutat zum Brei o.k.
  • Als Getränk eigentlich überflüssig

Der richtige Zeitpunkt

Keine Frage: Reichlich trinken ist für Babys wichtig. Solange sie voll gestillt werden oder ausschließlich Flaschennahrung erhalten, sind gesunde Säuglinge normalerweise rundum bestens versorgt. Zusätzliche Flüssigkeit brauchen sie erst, wenn sie Breimahlzeiten bekommen, die Nahrung also fester wird. Dann ist abgekochtes Leitungswasser oder geeignetes Mineralwasser der beste Durstlöscher.

Später, wenn die Kleinen zu krabbeln beginnen und beim Erforschen ihres Umfelds ohnehin alles in den Mund stecken, was nicht niet- und nagelfest ist, müssen Sie das Wasser nicht mehr abkochen. Ebenfalls als Getränk geeignet: nicht aromatisierter Kräuter- oder Früchtetee (z.B. Melisse oder Apfelschale) aus biologischer Landwirtschaft. Den Beuteltee für Ihr Kleines – vorzugsweise mit dem Vermerk auf der Packung: „für Säuglinge geeignet“ – erstehen Sie am besten in der Apotheke oder Drogerie. Wichtig: ungesüßt zubereiten!

Nichts überstürzen

Im Handel sind zudem zahlreiche Säfte erhältlich. Das aktuelle Angebot für Babys umfasst mehr als 30 Obst- und Gemüsesäfte. Dazu kommen noch Wasser-Saft- und Tee-Saft-Mischungen. Für all diese Produkte gilt zunächst einmal dasselbe wie für Breie: Vor dem 7. Monat sollte damit prinzipiell nicht begonnen werden. Außerdem: Babys brauchen als Getränk weder Obst- noch Gemüsesäfte noch diverse Saftmischungen.

Zucker - nein danke

Als Zutat für selbst gekochte Breie sind etliche Obst- und Gemüsesäfte aber durchaus geeignet. Das liegt vor allem an ihrem Vitamin-C-Gehalt. Empfehlenswerte Säfte bestehen zudem aus maximal zwei Fruchtsorten, noch besser sind Säfte aus nur einer Obstart. Zucker und Dicksaft als zusätzliche Süße sind verpönt.

Kleinere Flaschen bevorzugen

Obst- und Gemüsesäfte (sowie die diversen Saftmischungen) werden überwiegend in Halbliter-Flaschen, etliche sogar in noch größeren Gebinden angeboten. Einmal geöffnet, gehören die Flaschen in den Kühlschrank. Nach zwei bis drei Tagen sollten Babys davon aber nichts mehr bekommen. Das heißt dann für Sie: die nicht unerheblichen Reste selbst verbrauchen oder von vornherein ausschließlich kleinere Flaschen kaufen.

Fruchtsaft erst nach dem ersten Geburtstag

Egal was auf dem Flaschenetikett steht: Bieten Sie Ihrem Baby keinen Saft zum Zwischendurchtrinken an. Aufgrund des Gehalts an Fruchtzucker greifen nämlich auch Säfte ohne Zuckerzusatz (selbst Karottensaft) die Zähne an. Fruchtsäfte enthalten zudem Fruchtsäure – zusammen mit Zucker eine für Zähne besonders schädliche Kombination.

Kleine Kinder mögen Zähneputzen nicht

Dazu kommt, dass sich die Kleinen ihre frisch durchgebrochenen Beißerchen in der Regel nur mit großer Überredungskunst putzen lassen. Überstürzen Sie daher nichts. Sie enthalten Ihrem Kind nichts vor, wenn Sie mit verdünntem Fruchtsaft bis nach dem ersten Geburtstag zuwarten. Und auch dann sollte er nicht zwischendurch, sondern nur zu den Mahlzeiten getrunken werden. Der optimale Durstlöscher bleibt Wasser.

Babysäfte: Kompetent mit Konsument

  • Wasser ist am besten. Es mag spartanisch klingen, doch für Babys ist Wasser unbestritten der beste und zugleich zahnschonendste Durstlöscher.
  • Schlucken statt nuckeln. Dauernuckeln an der Flasche ist schlecht für die Zähne. Selbst dann, wenn nur Wasser drin ist. So bald wie möglich auf Becher umsteigen.
  • Langsam umgewöhnen. Manche Kinder trinken zu Beginn der Beikostzeit sehr wenig. Daher Breie als Ausgleich flüssiger zubereiten.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Test: Welcher Buggy ist der beste? premium

Test: Welcher Buggy ist der beste?

Buggys Test 2024 - Wir haben 12 getestet. Nur 3 sind gut. 5 fallen durch. Nur einer ist kindgerecht gebaut. Größtes Problem sind Schadstoffe.

premium

Babywindeln - Gut gewickelt

Die Auswahl an guten Babywindeln ist groß, zwei Produkte schnitten im Test sogar sehr gut ab.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang