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Konsument International - Konsument 7/2001

Reise ins Ungewisse

Nach der deutschen Wiedervereinigung mag es mitunter passiert sein, dass sich ein Reisender unvermutet in Frankfurt an der Oder statt in Frankfurt am Main wiedergefunden hat. Noch ärgerlicher ist freilich der Fall jenes deutschen Passagiers, den sein Reisebüro statt nach Panama City in Florida nach Panama City in Panama geschickt hat. Schicken wollte, besser gesagt, denn bei einer Zwischenlandung in den USA war der Mann gerade noch rechtzeitig draufgekommen und konnte umbuchen. Die zusätzlichen Kosten muss nun laut einem Gerichtsbeschluss das Reisebüro übernehmen.

Beigepackte Werbung

Die Zettel in Medikamentenschachteln enthalten wichtige Informationen. Etwa über Einnahmevorschriften, Wirkung und mögliche Nebenwirkungen oder über extra reißfeste Taschentücher. Kein Wunder, dass ein Konsument den vermeintlichen Werbezettel bereits wegwerfen wollte, als er draufkam, dass es sich um einen mit Werbung verzierten Beipackzettel handelte.

Unverschämte Werbemethoden

Ein australisches Finanzunternehmen hat gezielt ältere Personen angeschrieben. Genauer gesagt handelte es sich um eine Postwurfsendung, deren aufgedruckte Adresse durch – wie ein entschuldigender Aufdruck besagte – Wassereinwirkung unleserlich geworden war. Im Schreiben enthalten war eine Zahlungserinnerung für eine doch recht bedeutende Summe. Kein Wunder, dass vielen Betroffenen im ersten Moment der Schreck in die Glieder gefahren war. Erst danach stellten sie fest, dass es sich schlicht und einfach um eine unverschämte Werbeaussendung handelte.

Giftige Sonnenblumenkerne

Eine Leserin der französischen Konsumentenzeitschrift „Que Choisir“ hatte in einem Gartenfachgeschäft Sonnenblumensamen erstanden. Auf dem Paket stand groß gedruckt: „Zur Dekoration und zum Verzehr für Tiere geeignet.“ Wie sie zu Hause entsetzt feststellte, waren damit aber offenbar die Kerne gemeint, die die ausgewachsenen Pflanzen erst produzieren würden. Denn auf dem Paketboden fand sie den klein gedruckten Warnhinweis: „Chemisch behandelt. Daher für den tierischen oder menschlichen Verzehr ungeeignet!“

Räuberische Schlümpfe

Mit der Aussicht auf fröhliche Stunden brach eine Familie mit dem Auto zu einem Schlumpf-Vergnügungspark auf. Die Autobahnabfahrt leitete sie direkt auf einen geräumigen Parkplatz, sodass dem Spaß nichts mehr im Wege stand. Getrübt wurde er erst Stunden später, als an der Ausfahrt ein Angestellter des Vergnügungsparks rund 70 Schilling Parkgebühr einforderte. Der Ärger darüber war deshalb groß, weil bis dahin absolut nichts darauf hingewiesen hatte, dass das Parken kostenpflichtig sei. In dieser Form kein netter Zug von den Schlümpfen…

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