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Reisebüros: Pass und Visum - Ungenügende Information

Bei Online-Buchungen von Pauschalreisen wird nur ungenügend über Pass- und Visumerfordernisse aufgeklärt. Dies zeigt eine Erhebung des VKI.

Von 27 in Österreich tätigen Reisebüros und Buchungsplattformen informierte kein einziges im Zuge des Online-Buchungsvorganges ausreichend über die jeweils geltenden Einreisevorschriften. Das bringt eine VKI-Erhebung im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums zutage.

Reise vorzeitig beendet

Dieser Mangel an Information bescherte bereits zahlreichen Konsumenten kurz vor Antritt der Reise das vorzeitige Ende derselben. Dabei sind Anbieter von Pauschalreisen nach österreichischem Recht verpflichtet, in deutlicher, klarer und genauer Form bereits im Katalog bzw. vor einer verbindlichen Buchung über die einschlägigen Pass- und Visumerfordernisse aufzuklären. Der Kunde darf wichtige Informationen nicht übersehen können.

Kinder brauchen eigenen Reisepass

Informationen wurden von den geprüften Anbietern zwar gegeben, versteckten sich aber in Unterpunkten von Rubriken wie "Umgebungsinfo", "Länderinfo" oder sogar "Hotelinfo". Der Großteil der Reiseanbieter wies zudem nicht darauf hin, dass in Österreich seit dem 15. Juni 2012 jedes Kind einen eigenen Reisepass benötigt.

Handlungsbedarf der Branche

"Die Informationen zu Einreisebestimmungen waren im Rahmen unserer Erhebung nur selten vollständig und eindeutig", erläutert VKI-Juristin Mag. Maria Ecker die Ergebnisse der Überprüfung. "Diese sind aber für Konsumentinnen und Konsumenten ein wesentlicher Orientierungspunkt bei der Planung ihrer Reise. Damit ist eindeutig Handlungsbedarf für Reisebüros und Online-Reiseportale gegeben, ihre Webseiten hinsichtlich Vollständigkeit, Richtigkeit und Erkennbarkeit der jeweiligen Pass- und Visumerfordernisse zu überarbeiten."

Details zu dieser Erhebung lesen Sie auf www.verbraucherrecht.at.

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