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Gulet-Sammelklage
Erster Erfolg
Vor einiger Zeit hat der Verein für Konsumenteninformation das Modell der „Sammelklage nach österreichischem Recht“ vorgestellt (siehe weitere Artikel: „Service non stop “ [Konsument 11/2000]). Derzeit führen wir einen Prozess gegen den Reiseveranstalter Gulet. Der beeinspruchte die Sammelklage als unrechtmäßig. Dies wurde vom Bezirkgericht für Handelssachen in Wien abgewiesen. Die Konstruktion ist laut Gericht rechtlich haltbar. Diese erste – positive – Entscheidung zeigt: Das Modell bewährt sich in der Praxis. In Fällen, in denen viele Konsumenten zu Schaden gekommen sind, wird dieses Rechtsinstrument helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen.