Zum Inhalt

Verlobung und Ehe - Versprochen

Was bedeutet es eigentlich, wenn zwei Menschen sich verloben? Was bedeutet dann der Schritt zur Ehe? Unser neues Buch "Wir heiraten!" gibt darauf Antwort.

Bild: evrymmnt / Shutterstock.com

Rechtlich nicht bindend

Die Verlobung (gelegentlich auch als Ver­löbnis bezeichnet) ist das gegenseitige Versprechen von zwei Menschen, einander zu heiraten. Rein rechtlich sind die Verlobten dadurch jedoch nicht gebunden, das heißt, sie müssen einander nicht heiraten.

Es kann also nicht auf Einlösung des Versprechens, die Heirat, geklagt werden, denn eine Ver­lobung kann auch wieder aufgelöst oder beendet werden. Der naheliegendste Grund ist die Heirat. Eine Verlobung kann aber auch weniger romantisch zu Ende gehen. Etwa durch einseitige Auflösung, Tod eines der beiden Verlobten oder natürlich auch durch einen gemeinsamen Entschluss.

Wenn die Verlobung in die Brüche geht

Aber: Löst einer der beiden die Verlobung, so können dem anderen möglicherweise Ersatzansprüche für einen entstandenen Schaden zustehen. Dies natürlich nur dann, wenn die Ursache für das Lösen der Verlobung nicht bei ihm und seinem Verhalten zu suchen ist. Als Beispiele für mögliche Ersatz­ansprüche werden üblicherweise genannt: 

  •  Die Rückgabe von Verlobungsgeschenken (Familienschmuck, Bilder, Verlobungs­ringe etc.). Das ist sogar gesetzlich in § 1247 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. 
  •  Kosten für die Vorbereitung der Hochzeitsfeier 
  •  Kosten durch Anmietung einer künftigen gemeinsamen Wohnung 
  •  Einkommensentgang durch Berufsaufgabe 

Im Vergleich zur Ehe ist die Verlobung nicht sehr stark geregelt und die Partner sind nicht besonders abgesichert. In Corona-­Zeiten stellt sich daher die Frage, ob nicht zumindest die standesamtliche Heirat eingegangen und das Hochzeitsfest später gefeiert werden sollte.

Rechte und Pflichten in der Ehe

Mehr Sicherheit durch Heirat

Die Ehe bzw. Heirat ist juristisch gesehen ein zweiseitiger Vertrag mit Rechten und Pflichten. Wobei die Rechte des einen Partners die Pflichten des anderen Partners sind. Gegen die Nichteinhaltung kann in der Regel nicht geklagt werden, sie können jedoch einen Scheidungsgrund darstellen. Um welche Rechte und Pflichten aber handelt es sich? 

  • Verpflichtung zum gemeinsamen Wohnen 
  • Verpflichtung zur Treue 
  • Verpflichtung zum "anständigen Umgang"
  • Verpflichtung zum persönlichen und beruflichen Beistand 
  • Verpflichtung zur Haushaltsführung 
  • Verpflichtung zur Kindesobsorge 
  • Recht auf Unterhalt 

Staatliche Unterstützung

Der Staat unterstützt die Ehe, die seit 2019 auch von gleichgeschlechtlichen Partnern eingegangen werden kann, durch eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen in unterschiedlichen Bereichen: 

  • In der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Partner unter Umständen (fast) kostenfrei mitversichert werden. 
  • Im Erbrecht hat der (Ehe-)Partner einen ­gesetzlichen Erbanspruch. Er ist pflichtteilsberechtigt und hat zusätzlich ein beson­deres Vorausvermächtnis. Dies ist ein Wohnrecht in der zum Erbe gehörenden gemeinsam genutzten Wohnung und ein Anspruch auf die zum gemeinsamen Haushalt gehörenden Sachen. 
  • Im Sozialrecht steht dem (Ehe-)Partner im Todesfall eine Witwen-/Witwerpension bzw. ein Anspruch auf Abfindung zu. 
  • Im Mietrecht hat der (Ehe-)Partner das Recht, in den Mietvertrag einzutreten. 
  • Im Eherecht können die Eheleute unter einer Vielzahl von Möglichkeiten der ­Namensgebung wählen. Dies ist einer der wenigen Unterschiede zur eingetragenen Partnerschaft. 
  • Im Aufenthaltsrecht hat der (Ehe-)Partner aus Drittstaaten ein Recht auf Familienzusammenführung mit Aufenthalt in ­Österreich.

Buchtipp: Wir heiraten - Das KONSUMENT-Hochzeitsbuch

Wir heiraten – die Zeit der Vorbereitungen, Hochzeitsbräuche, die Planung der  Feierlichkeiten, das Budget, Behördenwege, Verträge umschreiben, die Vorsorge für den Partner oder Versicherungen für die neue Lebenssituation: Viele rechtliche und praktische Fragen stellen sich. Das Buch ist ein ideales Geschenk für Brautleute und alle, die an der Organisation einer Hochzeit mitwirken.

Broschiert, 128 Seiten, 19,90 Euro, ISBN 978-3-99013-098-8
Leseprobe im Shop: https://konsument.at/wirheiraten

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Scheidung und Unterhalt

Scheidung und Unterhalt

Mit einer Scheidung sind auch finanzielle Fragen verbunden – etwa die, ob und in welcher Höhe einer dem anderen Unterhalt bezahlen muss.

Scheidung: Schutz vor unsauberen Tricks

Scheidung: Schutz vor unsauberen Tricks

Nicht jedes Paar trennt sich einvernehmlich. Oft genug greift eine der beteiligten Seiten zu unfairen Mitteln, gegen die man sich zur Wehr setzen sollte.

Was ist Pensionssplitting?

Was ist Pensionssplitting?

Frauen verdienen im Schnitt weniger als Männer und Kindererziehungszeiten fehlen am Pensionskonto. Pensionen von Frauen sind daher oft viel geringer. Pensionssplitting soll dem entgegenwirken.

Heirat und Versicherungen: Gemeinsam optimieren

Heirat und Versicherungen: Gemeinsam optimieren

Jeder Mensch schließt Versicherungen ab. Oft wird aber übersehen, dass sich auch durch eine Heirat Änderungsbedarf beim Versicherungsschutz oder Einsparpotenzial bei den Polizzen ergibt.

Wir trennen uns  - Aus und vorbei ...

Wir trennen uns - Aus und vorbei ...

Egal ob in Ehe, ohne Trauschein oder in eingetragener Partnerschaft lebend: Unser neues KONSUMENT-Buch begleitet alle Paare in einer Trennungsphase in rechtlichen und finanziellen Fragen.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang