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Amazon.de - Mahnungen für bezahlte Bücher

Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Amazon.de schickte Mahnungen für bereits bezahlte Bücher.

Herr Batek aus Wien hatte Bücher bei Amazon.de bestellt und den Kaufpreis jeweils per Zahlschein überwiesen. Als ihm für vier Bücher, die er zu unterschiedlichen Terminen bestellt und bereits bezahlt hatte, 24 Euro Mahnspesen verrechnet wurden, überwies er auch diesen Betrag. Kurz darauf wurde ihm von Amazon.de per E-Mail bestätigt, dass sein Kundenkonto nunmehr ausgeglichen sei. Doch einen Monat später flatterten Herrn Batek plötzlich Mahnungen eines von Amazon.de beauftragten deutschen Inkassobüros ins Haus. Er wurde erneut aufgefordert, den Kaufpreis für diejenigen vier Bücher, für die ihm schon Mahnspesen verrechnet worden waren, zu überweisen.

Trotz Zahlungsbelge weiterhin Mahnungen 

Jetzt wurde es Herrn Batek zu bunt. Er bat uns um Unterstützung. Wir ersuchten Amazon.de, den Fall zu überprüfen, und legten unserem Interventionsschreiben Herrn Bateks Zahlungsbelege bei. Dem Inkassobüro schickten wir zur Information eine Kopie unseres Schreibens. Trotzdem erhielt Herr Batek zwei Wochen später einen Brief eines weiteren (diesmal österreichischen) Inkassobüros: Im Auftrag von Amazon.de wurde abermals das Geld für die vier Bücher eingemahnt. Wir sandten daraufhin neuerlich ein Interventionsschreiben an Amazon. de und ließen dem österreichischen Inkassobüro eine Kopie zukommen.

Doch noch Happy End 

Jetzt reagierte Amazon.de endlich: Es habe Zuordnungsschwierigkeiten bei den Zahlungseingängen gegeben, wurde uns mitgeteilt. Man bedaure. Jetzt sei der Fall aber geklärt, die Inkassoverfahren seien eingestellt worden. Letzteres teilte Amazon dem österreichischen Inkassobüro wohl nicht gleich mit: Herr Batek erhielt erneut ein Mahnschreiben. Erst als wir das Inkassobüro ein weiteres Mal kontaktiert und informiert hatten, war die Angelegenheit für Herrn Batek tatsächlich ausgestanden.

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