Zum Inhalt

„Aus Alt mach Neu“ der Schoeller Bank - Unsicheres Geschäft

, aktualisiert am

Die Schoeller Bank rät, alte Anleihen zu verkaufen. Wir haben uns ihr Konzept angesehen. Und nicht nur ein Haar in der Suppe gefunden.

 Der erste Teil des Konzepts ist einfach: viele alte Anleihen mit einem hohen Zinskupon haben inzwischen hohe Kursgewinne. Die beispielhaft genannte Anleihe „4,3% REPUBLIK ÖSTERREICH 2007 (17) (ISIN: AT0000A06P24) kommt aktuell auf einen Kurs von rund 116 Prozent. Und dieser Kursgewinn von rund 16 Prozent wird bis zum Jahr 2017 auf 0 Prozent dahinschmelzen.  Soviel ist sicher, denn Anleihen werden am Laufzeitende nur zu 100 Prozent  getilgt. Allerdings können Sie diese Anleihe (wie auch andere mit Kursgewinn) steuerfrei verkaufen, wenn Sie diese Wertpapiere am 31.03. 2012 zumindest ein Jahr (alte Spekulationsfrist) im Depot hatten.

Verkaufserlös reinvestieren

Und was macht man jetzt mit dem Verkaufserlös? Denn am Anlagemarkt erhalten Sie derzeit mit Laufzeit 2017 nur eine dürftige Rendite von unter 1 Prozent. Die Schoeller Bank nennt hier als Möglichkeit eine Investition in die vergleichbare Anleihe: 3,2% REPUBLIK ÖSTERREICH 2010(17) ISIN: AT0000A0GLY4). Die hat den gleichen Schuldner und eine ähnliche Restlaufzeit (2017), jedoch einen niedrigeren Zins-Kupon von „nur“ 3,2 % statt 4,3 %. Entsprechend notiert sie niedriger bei rund 110 Prozent. Zwar schmilzt auch dieses Kursplus von 10 Prozent bis zum Jahr 2017 auf 0 Prozent ab. Den Verlust von diesen 10 Prozent können Sie aber gegen Gewinne und Zinsen aus Wertpapieren gegenrechnen.

Steuervorteil unsicher

Soviel zum Konzept der Bank, schauen wir uns die Haare in der Suppe einmal an: Sie können den sicheren Verlust im Jahr 2017 nur gegen Gewinne aus Wertpapieren im Jahr 2017 gegenrechnen. In der Praxis sind dies der Zinskupon von 3,2 Prozent der genannten Anleihe im Jahr 2017, weiteren Zins-Kupons anderer Anleihen und (erhoffte) Kursgewinne aus Aktien und Fonds. Kursgewinne aus Anleihen können Sie aufgrund der aktuellen Marktsituation kaum haben, Zinsen aus Bankguthaben zählen bei der Verlustverrechnung nicht. Ein nicht im Jahre  2017 genutzter Verlust geht Ihnen verloren, diesen können Sie also auch nicht als Vorteil für sich rechnen!

Auch Kapitalertragssteuer

Der aktuelle Kursgewinn von 10 Prozent der genannten Anleihe beruht darauf, dass der nominale Zins-Kupon (hier 3,2 %) höher ist als der übliche Marktzinssatz (rund 0,8 % bei diesem Schuldner und Laufzeit bis 2017). Die jährlichen Zins-Kupons von 3,2 % müssen Sie jedoch versteuern! Dies bedeutet, dass Sie neben dem Verlust von 10 Prozent in knapp 4 Jahren (2,5 Prozent pro Jahr) zusätzlich ein Viertel Ihrer jährlichen Zinsen (0,8 % als Viertel von 3,2 %) als Kapitalertragssteuer bezahlen. Und natürlich bezahlen Sie für den Kauf der neuen Anleihe rund 0,8 Prozent an Kaufspesen (d.h. rund 0,2 Prozent pro Jahr bei 4 Jahren Laufzeit) und die jährliche Depotführungsgebühr von rund 0,24 Prozent.

Verlust ist sicher, Gewinn unsicher

Also: Sie haben ein nutzbares Verlustpotential von 10 Prozent. Ihr finanzieller Vorteil hieraus beträgt maximal 2,5 Prozent Ihrer Anlagesumme, weil  Ihr Vorteil der entfallenden Kapitalertragssteuer auf die gegengerechneten Gewinne entspricht.  Der jährliche Zins-Kupon bringt 3,2 Prozent. Davon sind sichere Verluste in Höhe von 2,5 Prozent, Kapitalertragssteuer in Höhe von 0,8 Prozent, die anteiligen Kaufspesen von 0,2 Prozent und die jährliche Depotführungsgebühr von 0,24 Prozent abzuziehen. Wenn Sie die steuerliche Verlustverrechnung nicht nutzen können,  ergibt dies einen jährlichen Verlust von 0,54 Prozent Ihrer Anlagesumme. Diesem Verlust von 0,54 Prozent pro Jahr und damit 2,16 Prozent in 4 Jahren steht die unsichere Gewinnmöglichkeit von 2,5 Prozent gegenüber.

Unser Fazit

Es hat Sinn, steuerfreien Kursgewinnen bei Anleihen außerhalb der alten Spekulationsfrist zu realisieren und die Anleihen bei gutem Kurs zu verkaufen. Bei der Verwendung des Verkaufserlöses würden wir allerdings andere Wege empfehlen:

Bei gleichem Schuldner (Republik Österreich) und gleicher Laufzeit von 4 Jahren erhalten Sie bei den Bundesschätzen (www.bundesschatz.at) eine Verzinsung von 0,65 Prozent. Klingt grausig – aber Sie haben keinen Verlust, weil keine Spesen anfallen! Vielmehr wird von diesen  0,65 Prozent nur die Kapitalertragssteuer abgezogen, sind also rund 0,4875 nach Steuern. Und Sie setzen nur den Nominalbetrag ein, während Sie ja aus dem Verkauf der Anleihe 116 Prozent erzielen. Sie können also z.B. 11.600 Euro (116 % von 10.000 Euro) statt 10.000 bei Bundesschätzen anlegen und so mehr Zinserträge erhalten. Ihr sicherer Gewinn in 4 Jahren: 1,95 Prozent nach Steuern.

Oder Sie wechseln den Schuldner und legen weiterhin sicher und spesenfrei in Festgelder bei einer österreichischen Bank.
(Vergleiche finden Sie auf www.konsument.at/sparzinsen)
Für eine vierjährige Bindung erhalten Sie dort immerhin knapp über 2 Prozent Zinsen pro Jahr. Und Beträge bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank sind durch die Einlagensicherung geschützt. Ihr sicherer Gewinn nach 4 Jahren: 6,0 Prozent nach Steuern.

Stellungnahme der Schoeller Bank

Stellungnahme zu Ihrem Artikel im Konsument (veröffentlicht am 06.02.2013) zum Thema "Aus Alt mach Neu der Schoeller Bank".

In unserem Analysebrief Nr. 221 mit dem Titel "Aus Alt mach Neu - Gewinne aus steuerlichen Altbeständen bei Anleihen realisieren und Anleihen mit Verlustverrechnungspotenzial erwerben" haben wir in einem Beispiel die Realisierung steuerfreier Kursgewinne dargestellt.

Kursgewinn ohne Steuerbelastung

Aus Sicht der Schoellerbank ist es für einen Anleger vorteilhafter, eine Anleihe im steuerlichen Altbestand gegen den Erwerb einer vergleichbaren Anleihe (gleicher Emittent und vergleichbare Laufzeit) im steuerlichen Neubestand zu veräußern. Der Kursgewinn kann ohne Steuerbelastung realisiert werden, die zu erwartenden Kursverluste bei Endfälligkeit können in weiterer Folge gegen Kuponzahlungen und eventuelle andere Zinskupons, Dividenden oder steuerpflichtige Gewinnen verrechnet werden.

Dass es im Rahmen einer Neuinvestition viele verschiedene Möglichkeiten der Veranlagung gibt, war dabei nicht Thema des Analysebriefs. Vielmehr sollte ein Vergleich vor dem Hintergrund "Nichts zu machen" oder "die gleiche Asset-Struktur durch ein vergleichbares Wertpapier beizubehalten und steuerliche Möglichkeiten ausschöpfen" dargelegt werden.

Re-Investition nicht Inhalt des Analysebriefs

Eine konkrete Empfehlung für die beispielhaft dargestellte Re-Investition war nicht Inhalt des Analysebriefs, sondern vielmehr der Appell an Anleger und deren Berater, Wertpapierdepots hinsichtlich dieser steuerlichen Möglichkeit zu durchleuchten, da der steuerliche Verlustausgleich durchaus eine Möglichkeit der Erhöhung der Rendite bietet. Daher sehen wir wie in Ihrem Artikel erwähnt "kein Haar in der Suppe", wenn Kunden Ihre Berater auf diese Möglichkeit der Verlustverrechnung ansprechen, auch wenn es sicherlich viele Alternativinvestitionen gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. (FH) Norbert Prenner, CFP®, EFA®, CFEP®
Financial Planning & Family Office
Schoellerbank AG
A-5024 Salzburg

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang