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Auslandsfonds - Steuerlich gleichgestellt

Ab 1. Juli 2005 keine Diskriminierung mehr.

Bestimmte Informationspflichten

Bisher mussten Anleger ihre ausländischen Investmentfonds in der Steuererklärung anführen, sonst fiel eine Sicherungssteuer an. Ab 1. Juli 2005 sind ausländische Fonds steuerlich nicht länger diskriminiert. Auch bei Auslandsfonds darf dann die depotführende österreichische Bank die Kapitalertragssteuer (KESt) automatisch abziehen. Allerdings gilt dies nur für Fonds, die bestimmte Informationsverpflichtungen erfüllen.

"Blütenweiße Fonds"

Die Zinserträge müssen täglich, ausschüttungsgleiche Erträge einmal im Geschäftsjahr bekannt gegeben werden. Fonds, die diesen Informationsverpflichtungen nachkommen, sollen "blütenweiße Fonds" heißen. Erfüllt ein ausländischer Fonds diese Voraussetzungen nicht, bleibt es beim bisherigen System: Der Anleger muss die Erträge aus dem Fonds in seine Steuererklärung aufnehmen, dann werden sie mit 25% versteuert. Andernfalls  werden jährlich 1,5% des veranlagten Betrages als Sicherungssteuer abgezogen. Wie viele ausländische Fonds tatsächlich„blütenweiß“ sein werden, bleibt abzuwarten. Unter www.vaioe.at gibt es eine Liste jener Fondsgesellschaften, die "blütenweiße" Fonds anbieten.

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