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AWD-Vermittlung von Immofinanzaktien: VKI startet Sammel-Aktion - VKI sammelt Beschwerden und unterstützt Verbraucher bei Rechtsdurchsetzung

, aktualisiert am

AWD vermittelte Immofinanzaktien: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sammelt nun Beschwerde-Fälle.

VKI sammelt Beschwerden auf verbraucherrecht.at

Es geht um eine Sammelaktion von Beschwerden über angeblich fehlerhafte oder unvollständige Beratung bei der Vermittlung von Immofinanzaktien durch AWD-Berater. Der VKI sammelt die Fälle im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK). Die Beschwerden können online auf www.verbraucherrecht.at kostenlos angemeldet werden.

Vorwürfe gegen AWD-Berater

In der ORF-Fernsehsendung "Bürgerforum" haben Konsumenten, die mit Immofinanz-Aktien herbe Verluste erlitten haben, schwere Vorwürfe gegen die jeweiligen Berater von AWD erhoben. Diese hätten ihre Kunden nicht bzw. nicht ausreichend über das Risiko von Aktien aufgeklärt. Stattdessen habe man damit geworben, die Aktie sei "mündelsicher" und habe nicht auf eine Risikostreuung beim Investment geachtet. AWD hat dem widersprochen.

Beschwerden zur Risiko-Verharmlosung

Seit Frühjahr 2007 ist der Wert der Immofinanz-Aktien (fast) stetig gefallen und befindet sich nunmehr auf einem historischen Tiefstwert von um 1 Euro. Die Entwicklung der letzten Wochen und Medienberichte haben viele Anleger aufgeschreckt. Auch beim VKI langten zahlreiche Beschwerden ein: Immofinanz-Aktien sind – so die Beschwerden – unter Verharmlosung jeden Risikos vermittelt worden.

Anlageberater haften ihren Kunden für eine anlage- und anlegergerechte Beratung. Nicht nur die Vorteile, sondern insbesondere auch die Risiken von Anlageprodukten sind deutlich darzustellen. Es ist auf die persönliche Situation der Beratenen und deren Erfahrung mit Anlagegeschäften einzugehen. Wenn man daher Personen, die bislang gerade noch Erfahrungen mit Bausparverträgen gesammelt haben, Immobilienaktien als "mündelsichere Anlagen“ vermittelt und auch nicht auf Kursrisiken und die Notwendigkeit einer breiten Streuung eines Portfolios hinweist, dann liegt nahe, dass Schadenersatz gegen den Berater wegen falscher Anlageberatung zu prüfen ist.

VKI prüft Schadenersatzansprüche

Allerdings muss der Kläger die Falschberatung beweisen. Das ist umso schwerer, wenn etwa entgegenstehende Beratungsprotokolle – ungelesen – unterzeichnet worden sein sollten. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich der Ablauf von Beratungen durch AWD-Berater im Lichte der Beschwerden darstellt.

Der VKI wurde daher vom BMSK beauftragt, die Beschwerden über angeblich mangelhafte Beratung zu sammeln und gegebenenfalls Schadenersatzansprüche zu prüfen. Ziel ist die Vermittlung einer außergerichtliche Lösung. Scheitert diese, so sollen auch Möglichkeiten der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung – auch mittels eines Prozesskostenfinanzierers – geprüft werden.

Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren

Personen, die sich durch mangelhafte Beratung anlässlich der Vermittlung von Immofinanz-Aktien durch AWD-Berater geschädigt fühlen, können sich – über ein Online-Formular auf www.verbraucherrecht.at – beim VKI melden.

Wichtig: Schadenersatzansprüche aus falscher Anlageberatung verjähren binnen drei Jahren ab Kenntnis vom Schaden und vom Schädiger. Diese Frist beginnt spätestens dann, wenn man erkennen kann, dass das vermittelte Produkt nicht den Anpreisungen entspricht bzw. Risiken sichtbar werden, die man nie eingehen wollte.

Den Geschädigten Wege aufzeigen

„Wir werden nun rasch die Beschwerden sammeln und sichten. Dabei hoffen wir, dass keine Klagen notwendig sind, um tatsächlich geschädigten Kunden Schadenersatz zu verschaffen“, gibt sich Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht, im VKI optimistisch.

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