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Banken: Schwarze Listen - Kontoverbindungen

Die Banken führen Listen mit unerwünschten Kontoverbindungen. Drin ist man schnell, gelöscht werden die Daten nicht so rasch.
„Bei der letzten Quartalsabrechnung meines Kontos ist mir ein Posten mit der Bezeichnung ,Betreuungszuschlag‘ in Höhe von 240 Schilling aufgefallen“, schrieb uns Herr Wolfgang Peter aus Wien. Er hatte bei der Bank Austria nachzuforschen versucht, was es damit auf sich habe.

Klammheimlich auf die schwarze Liste.

Nach einigen Telefonaten wurde Herrn Peter mitgeteilt, dass sein Name in der  Liste unerwünschter Kontoverbindungen erfasst ist. „Anrufe bei Volksbank und PSK bestätigten mir, dass auf der Liste stehende Personen kein Gehalts- oder Pensionskonto erhalten. Ich bin draufgekommen, dass ich diesen Zuschlag bereits seit 1995 bezahlen muss.“

Uralte Schulden.

Eine Vermutung hatte Herr Peter, wie er auf diese Liste gekommen war. Dereinst hatte er bei einer Firma die Position des gewerberechtlichen Geschäftsführers inne. Das Unternehmen war im Jahre 1980 unter Hinterlassung eines Schuldenberges in Konkurs gegangen. Herr Peter hatte dafür haften müssen. Dies war zwar längst ausgestanden. Doch er stand noch immer auf der ominösen Liste und wurde zusätzlich mit einer erhöhten Kontoführungsgebühr bestraft. Herrn Peters Brief an uns schloss mit den Worten „aufgrund einer schweren Herzkrankheit bin ich seit März 2000 in Pension.“

Ein interner Vermerk macht die Runde.

Diese Aufregungen waren wohl nicht dazu angetan, Herrn Peters Herzbeschwerden zu lindern. Wegen der Eintragung in der schwarzen Liste konnte er auch bei keiner anderen Bank ein Konto eröffnen. Wir kontrollierten die Eintragung und stellten fest, dass der Vermerk „Kontoverbindung unerwünscht“ lediglich für den bankinternen Gebrauch galt. Irgendwie musste der Warnhinweis dann aber in jene Liste gelangt sein, in die alle Geldinstitute Österreichs Einblick nehmen können.

Wie meinen, dass ein lang zurückliegender Konkursfall nicht durch ewigen Eintrag in eine „schwarze Liste“ bestraft werden sollte und schrieben an die Bank Austria. Das Geldinstitut teilte uns mit, dass Herrn Peters Daten aus der Warnliste gelöscht werden.

Rechtslage unbefriedigend.

Die Klauseln der Banken sind unverständlich. Vielen Kunden wird nicht bewusst, dass sie damit einer Weitergabe ihrer Daten zustimmen (siehe weitere Artikel „Bankspesen“ in dieser Ausgabe). Bei Verdacht sollte man beim Kreditschutzverband in die Liste Einsicht nehmen und – falls die Daten falsch sind – deren Löschung begehren.

Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

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