So überprüfen Sie den Zinssatz Ihres Bauspardarlehens
Ausgangspunkt ist immer ein Indikator. Indikatoren bilden die Entwicklung der Zinsen ab und werden zum Beispiel auf der Seite der Oesterreichischen Nationalbank veröffentlicht.
12- Monats-Euribor
Drei der vier Bausparkassen verwenden den 12-Monats-Euribor (Ausnahme s-Bausparkasse – diese verwendet den Zinsswap 3-Jahre). Um den Zinssatz für das Folgejahr zu ermitteln, wird dieser Indikator mit dem in den Zinsgleitklauseln bzw. Darlehensverträgen vereinbarten Aufschlag addiert und kaufmännisch (meist auf Zehntelprozent) gerundet. Der Stichtag bzw. die Stichtage für den Indikator ist/sind ebenfalls in der Zinsgleitklausel geregelt (z.B. Durchschnitt aus den Werten vom 15.8., 15.9. und 15.10.des Vorjahres).
Beispiel zur Veranschaulichung
Ein Beispiel zur Veranschaulichung (Wüstenrot): „Der in einem Kalenderjahr unveränderlich geltende Zinssatz für das Bauspardarlehen ist gleich dem maßgeblichen 12-Monats-Euriborsatz zuzüglich 1,6 Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf volle Zehntelprozentpunkte. Der maßgebliche 12-Monats-Euriborsatz ist der Durchschnitt der 12-Monats-Euribor-Tagessätze (veröffentlich auf der Website der ÖNB) der letzten 3 Bankarbeitstage im November. Als Obergrenze gilt ein Zinssatz von 6 % jährlich und als Untergrenze ein solcher von 2,9 % jährlich.“
Im Klartext
Das bedeutet im Klartext: Beträgt der durchschnittliche 12-Monats-Euriborsatz der letzten drei Novembertage beispielsweise 2,56 %, errechnet sich daraus ein Zinssatz für das Folgejahr von 4,2 % (2,56 + 1,6 Aufschlag ergibt 4,16 – gerundet auf Zehntel ergibt 4,2 %). So oder so ähnlich verfahren auch die anderen Bausparkassen. Somit ist vordergründig die Höhe des Aufschlages bzw. der Anpassungszeitpunkt entscheidend. ABV und Raiffeisen teilten uns mit, dass sie die in den Bedingungen genannten Aufschläge derzeit nicht voll ausnutzen, sondern geringere Aufschläge verwenden. Bei Raiffeisen wird demnach derzeit standardmäßig ein Aufschlag von 1,25 % (statt 1,5 %) vereinbart, bei ABV wird bei einer Beleihung bis 60 % des Darlehens ein Aufschlag von 1 %, bei einer Beleihung von 61 bis 80 % ein Aufschlag von 1,25 % vereinbart.
Die Tabelle zeigt die Zinsgleitklauseln im Detail (laut Geschäftsbedingungen):
| ABV | Raiffeisen | s-Bausparkasse | Wüstenrot |
Indikator | 12-Monats- Euribor | 12-Monats- Euribor | Zinsswap 3 Jahre | 12-Monats- Euribor |
Aufschlag (in %) | 2 | 1,5 | 1 | 1,6 |
Rundung (kaufm. auf...) | Achtel | Zehntel | Zehntel | Zehntel |
Bandbreite | 3% bis 6% | 3% bis 6% | 3% bis 6% | 2,9% bis 6% |
Beobachtungszeitraum/Stichtag | 30.11 | Durchschnitt November | 15.8 / 15.9 /15.10 | letze 3 Novembertage |
Da alle Bausparkassen einmal jährlich anpassen, gibt es hier nur geringe Unterschiede. Bei steigendem Zinsniveau ist eine häufigere Anpassung (wie bei den Hypothekardarlehen, welche quartalsweise anpassen) fast immer von Nachteil, da die Erhöhung der Zinsniveaus dadurch auch schneller an die Kreditnehmer weitergegeben wird. Bei sinkenden Zinsen ist das naturgemäß genau umgekehrt, wie viele Bauspardarlehensnehmer in diesem Jahr schmerzlich erfahren mussten. Das Zinsniveau ist erst im Herbst letzten Jahres stark gesunken. Die Zinsen für Bauspardarlehen sind aber 2009 noch nicht entsprechen niedriger geworden, weil hier der Stichtag bzw. der Beobachtungszeitraum meist im Herbst liegt (siehe Tabelle Zinsgleitklauseln).