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Kontoführungsgebühr zu oft verrechnet.
Sechs Jahre, sieben Mal Gebühr
Sechs Jahre läuft ein Bausparvertrag. Aber beim Durchsehen seiner Kontoauszüge stellte Herr K. fest, dass seine Bausparkasse die jährliche Kontoführungsgebühr sieben Mal verrechnet hatte, nämlich sowohl im ersten als auch im letzten Kalenderjahr der Vertragslaufzeit. Zwar bekam Herr K. nach seinem Protest die Spesen für das „siebente“ Jahr refundiert. Doch beim nächsten Vertrag wurde die Kontogebühr wieder sieben Mal verrechnet.
Alle Bausparkassen machen das
Direkt verboten ist diese Gebühren-Vermehrung nicht. Alle Bausparkassen genehmigen sich dieses nette Körberlgeld. Wenn viele Bausparer so wie Herr K. reklamieren, ist hoffentlich Schluss damit.