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Bausparen: Kontoführungsgebühr - Ertragsminderung

Erfahrungen eines Konsument-Lesers.

Meine Frau besitzt bei der S-Bausparkasse einen sogenannten Goldenen Vertrag. Das gesamte Sparkapital wurde bei Eröffnung einbezahlt. Auf Empfehlung der Bausparkasse wird der Kontoauszug jedes Jahr aus dem Internet geholt. Das bedeutet, dass für die Bausparkasse seither kein jährlicher Kontoauszug, kein Porto, keine Zeitschrift und keine monatlichen Gutschriften irgendwelcher Ansparzahlungen zu leisten sind, und dennoch verrechnet sie jedes Jahr eine Kontoführungsgebühr von 4,22 Euro. Bei der Werbung wird mit hohem Zinsertrag und Prämie geworben, aber nie der Nettoertrag ausgewiesen. Durch die ohnehin relativ eng begrenzten Einzahlungsmöglichkeiten wirkt sich die Kontoführungsgebühr schon bemerkbar ertragsmindernd aus. Müsste die Bausparkasse die oben angeführten Leistungen erbringen, gäbe es für mich über die verlangte Entschädigung keine Diskussion, so aber halte ich sie für einen Nepp. Da es jetzt um eine Verlängerung für weitere sechs Jahre geht, hat meine Frau bei der Bausparkasse diese Problematik aufgezeigt und angefragt, ob eine Änderung möglich wäre. Die lapidare und lächerliche Auskunft war, dass sie entgegenkommenderweise bereit wäre, im ersten Jahr auf eine Verrechnung der Gebühr zu verzichten.

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