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Der Fall des Monats - Über die Grenzen aktiv

Der Schadenersatz für ein gebrochenes Fahrrad kam aus den Niederlanden.


 

Im grenzenlosen Binnenmarkt sind nun auch wir grenzüberschreitend aktiv.

Mario Moser 1) arbeitete als Krankenpfleger in einem großen Wiener Spital. Als Ausgleich zum anstrengenden Beruf sollte er Sport betreiben. Und wegen seiner unregelmäßigen Dienstzeiten wollte er von öffentlichen Verkehrsmitteln unabhängig sein. Also erstand er um knapp zehn Blaue ein Fahrrad bei Sports Experts und war nun bei jedem Wetter hoch zu Stahlroß unterwegs.
Am Silvestertag 1997 fanden seine sportlichen Ambitionen ein jähes Ende. Herr Moser hatte gerade seinen Dienst beendet und freute sich auf die Neujahrsparty. Doch auf dem Heimweg brach die Federgabel seines Rades in voller Fahrt. Herr Moser kam zu Sturz und verletzte sich. Zu seinem Kummer waren auch die Vorderzähne lädiert.
Normal ist das ja nicht gerade, daß sich ein noch relativ neues Fahrrad unversehens „zerlegt“. Dazu sagt das Produkthaftungsgesetz: Personen, die durch ein fehlerhaftes Produkt zu Schaden kommen, gebührt Schadenersatz – und zwar unabhängig von Verschuldensfragen (dies gilt auch für Sachschäden durch fehlerhafte Produkte). Die erste Anlaufstelle für Konsumenten ist der Händler, der das betreffende Gerät „in Verkehr gebracht“ hat, wie dies auf Amtsdeutsch so schön heißt. Der muß dem Geschädigten den Hersteller oder Importeur bekanntgeben.
Sports Experts verwies Herrn Moser an den Lieferanten, die Giant Europe BV, die das Sportgerät nach Europa importiert hatte. Die Firma saß zwar in den Niederlanden, doch Herr Moser setzte sich sofort mit dem Unternehmen in Verbindung. Schließlich brauchte er auch „neue“ Zähne, und deren Kosten beliefen sich auf immerhin 60.000 Schilling. Doch vorderhand erreichte er nichts. Es hieß, er müsse die gebrochenen Teile des Rades zur Überprüfung einschicken und den Vorfall detailliert schildern. Immerhin hatte Sports Experts den ramponierten Drahtesel kostenlos repariert.
Nur die Erledigung der Schadenersatzansprüche ließ auf sich warten. So wandte sich Herr Moser ans „Konsument“-Beratungszentrum. Wir richteten nun einen neuerlichen schriftlichen Vorstoß an Giant Europe in Lelystad und legten zur Sicherheit nochmals alle verfügbaren Unterlagen bei. Wenige Tage später erreichte uns ein Anruf aus Holland: Ein Herr Mallo entschuldigte sich wortreich für die Verzögerung und versprach, daß er nun Druck machen und die Firmenversicherung einschalten werde. Wenige Tage später hielt Herr Moser auch schon eine Bestätigung in Händen: Die Versicherung werde seine Forderung von 109.143 Schilling ohne irgendwelche Abstriche begleichen.
Doch nach einigen Wochen war das Geld noch immer nicht da. So klemmte sich unser Berater wieder ans Telefon. Offenbar war die Sache aber nur irgendwo hängengeblieben. Denn kurze Zeit später war die volle Summe auf Herrn Mosers Konto überwiesen.
Auch wir waren froh: Daß wir Herrn Moser hatten helfen können, und daß die holländische Firma trotz der großen Distanz letztlich doch unbürokratisch reagiert hat. Diese Erfahrung machen wir mit heimischen Unternehmen leider nicht in jedem Fall.

1) Name von der Redaktion geändert.

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