Zum Inhalt

Der Fall des Monats - Scanner-Reklamation

Ein defektes Gerät verschwand spurlos – und keine der beteiligten Firmen wollte dafür die Verantwortung übernehmen.

Manchmal ist es wie verhext, seufzte Herr Langer aus Krems. Im Jänner 1999 hatte er sich einen Scanner zu seinem Computer geleistet. Nach wenigen Einsätzen schon hatte das gute Stück der renommierten Marke Hewlett Packard gestreikt. Zum Glück war im September die Garantiezeit noch nicht um. Doch dann war es angeblich repariert – und funktionierte noch immer nicht!

Vergebliche Liebesmüh.

Also trug Herr Langer das widerspenstige Ding in die Kremser Niedermeyer-Filiale, wo er es gekauft hatte, und telefonierte mit Hewlett Packard. Doch wiederum dasselbe: Statt Vorlagen elektronisch zu speichern, ratterte das Gerät und blieb auf halber Strecke hängen. Also erneute Reparatur! Danach funktionierte der Scanner immerhin für kurze Zeit, ehe er wieder den Geist aufgab. Dieses Spiel wiederholte sich mehrere Male. Inzwischen war es November geworden, und Herr Langer verfügte noch immer über keinen funktionierenden Scanner.

Lösung in Aussicht.

Hewlett Packard schlug nun vor, das Gerät gegen ein neues, verbessertes Modell auszutauschen. Pech für Herrn Langer: Dieses lief nur unter Windows 98, er benützte noch ein älteres System und konnte daher das freundliche Angebot nicht annehmen. Also wollte er den Kaufpreis – immerhin 3190 Schilling – zurück und wandte sich an uns. Hewlett Packard erklärte sich auch zur Zahlung bereit. Damit hätte die leidige Geschichte noch ein gutes Ende genommen – glaubten wir.

Beim Transport verschollen.

Doch der nächste Mai zog ins Land und Herr Langer hatte noch immer kein Geld gesehen. Denn das Gerät war nie bei Hewlett Packard eingetroffen. Man verwies uns an Niedermeyer. Doch der Verkäufer, der damals den Scanner entgegengenommen hatte, arbeitete nicht mehr dort. Und die Kollegen wussten von nichts.

Niemand will schuld sein.

So viel steht fest: Herr Langer hatte das Gerät in der Niedermeyer-Filiale abgeliefert. Danach verlor sich die Spur. Aufzeichnungen gab es keine. Nun wollte Hewlett Packard nicht einsehen, warum man zahlen sollte, ohne das Gerät überprüfen zu können. Das ist verständlich. Bei Niedermeyer wiederum wies man jede Schuld am Verschwinden weit von sich. Auch dies vermutlich zu Recht. Nur: Zwischen den beiden Unternehmen drohte der Konsument übrig zu bleiben. In mühsamen Verhandlungen suchte unsere Beraterin nach einer Lösung. Die Ausdauer hatte schließlich Erfolg – Niedermeyer erstattete Herrn Langer die 3190 Schilling zurück.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang