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Kündigung und Dauerrabatt
Kündbarkeit: Eigenheim-Versicherungsverträge sind jährlich kündbar. Oft werden aber Verträge auf neun oder zehn Jahre abgeschlossen, weil es dafür einen Rabatt auf die Prämie gibt. Diese Verträge können erstmals nach drei Jahren gekündigt werden, danach gilt auch hier das jährliche Kündigungsrecht.
Kündigungsfrist: Die schriftliche Kündigung muss rechtzeitig vor Ablauf innerhalb der Kündigungsfrist zum Kündigungstermin bei der Versicherung eingelangt sein. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Bei Verträgen, die vor dem 1. April 1994 abgeschlossen wurden, beträgt die Frist sechs Monate.
Dauerrabatt: Wird ein langjähriger Vertrag mit Dauerrabatt vorzeitig gekündigt, ist der Versicherer berechtigt, diesen Rabatt anteilsmäßig zurückzufordern, wenn dies im Versicherungsvertrag eindeutig vereinbart wurde. Allerdings nicht in unbegrenzter Höhe: Nach einem aktuellen Urteil des Handelsgerichts Wien sind Rabattrückforderungen unzulässig, wenn die Rückforderung nach einer Kündigung teurer kommen kann als das Weiterbezahlen der Prämie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Näheres zu diesem Urteil lesen Sie auf www.verbraucherrecht.at).
Kommentare
Da wir nicht wissen, wie die Versicherer genau kalkulieren und welche Geschäftspolitik verfolgt wird, kann kaum eingeschätzt werden, aus welchem Grund die Prämien so stark differieren. Die Risikokalkulation allein kann es aber wohl kaum sein, da hier die Unterschiede nicht derart groß sein dürften. Also liegt es wohl zu einem großen Teil an der jeweiligen Geschäftspolitik der Anbieter. Auch in unseren Vergleichen kommen wir immer wieder zu dem Ergebnis, dass es in allen Versicherungssparten derart große Unterschiede gibt. Man muss aber, bei fast allen Sparten, berücksichtigen, dass auch die Leistungen (Deckungen, etc.) innerhalb der Versicherer stark variieren. Nicht nur der Preis ist ausschlaggebend, sondern vor allem die Leistungen, die ein Versicherungsprodukt beinhaltet.
Ihr "Konsument"-Team