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Einzugsermächtigung - Spenden

, aktualisiert am

Von einem Verein wurde ich um eine Spende gebeten und unterschrieb ein Formular. Zu Hause stellte ich fest, dass ich damit Mitglied wurde. Das widerrief ich mit eingeschriebenem Brief. Seither habe ich nichts mehr gehört. Was kann ich tun, wenn mir der Verein doch Geld abbucht?

Abbuchungsauftrag oder Einzugsermächtigung

Es ist anzunehmen, dass hier ein so genanntes Einzugsermächtigungsverfahren vorliegt. Dabei wird der jeweilige Empfänger, in Ihrem Fall also der Verein, ermächtigt, fällige Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Die erteilte Ermächtigung ist beim Verein zu widerrufen. Wird trotzdem ein Betrag abgebucht, können Sie innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchung ohne Angabe von Gründen bei Ihrer Bank die Rückbuchung verlangen. Daneben gibt es den  Abbuchungsauftrag. Hier beauftragen Sie Ihre kontoführende Bank, die Zahlungen an den Empfänger abzubuchen.

Einen Abbuchungsauftrag müssen Sie bei Ihrer kontoführenden Bank widerrufen. Die Rückgabefrist für einen von einem Unternehmen oder Verein abgebuchten Betrag beträgt maximal zwei Bankwerktage. Fragen Sie jedenfalls, ob es sich um einen Abbuchungsauftrag oder ein Einzugsermächtigungsverfahren handelt. Oft ist das nämlich nicht von vornherein ersichtlich.

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