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Eiswaffeln: Konsumentenrechte - Im Preis inkludiert?

Muss man im Eisgeschäft nicht bestellte Waffeln bezahlen, wenn man sie gegessen hat? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Renate Wagner.

Renate Wagner (Bild: Ehrensberger)
DI Renate Wagner

Waffeln, die ohne Aufforderung zum bestellten Eis serviert werden, stellen wohl ein Angebot des Eissalons dar, das Sie annehmen können oder auch nicht. Vergleichbar ist das mit dem Gebäckkorb, der im Gasthaus auf dem Tisch steht. Wenn Sie die Waffeln oder Hohlhippen essen, haben Sie damit das Angebot angenommen und müssen das Verzehrte bezahlen. Der Eissalon muss auch in der Karte den Preis angeben. Sind die Waffeln ins Eis gesteckt, gehören sie zum bestellten Eis und müssen nicht extra bezahlt werden.

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