Zum Inhalt

Flugreisen: Änderung der Fluglinie - Ist Rücktritt möglich?

"Ich möchte eine Pauschalreise buchen. Im Katalog ist die AUA als Fluglinie angegeben. Kann ich stornieren, falls kurz vor Reiseantritt in den Reisepapieren eine mir unbekannte Fluglinie aufscheint?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Martha Ritschl.

Martha Ritschl (Bild: Ehrensberger)
Martha Ritschl

Fluglinie geändert?

In den Geschäftsbedingungen behalten sich Reiseveranstalter oft Leistungsänderungen vor. Wenn die vom Veranstalter vorgenommene Änderung der gebuchten Leistung erheblich ist und wesentliche Bestandteile des Vertrages betrifft, haben Sie ein Rücktrittsrecht.

Schriftlich am Buchungsschein festhalten

Wenn es für Sie so wesentlich ist, mit der AUA zu fliegen, raten wir Ihnen, dies bereits am Buchungsschein schriftlich festzuhalten, etwa: "Die Buchung hat nur Gültigkeit, wenn der Flug tatsächlich mit der AUA durchgeführt wird.“

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Flugumbuchung - Anspruch auf Ausgleichsleistung?

"Mein Flug Paris–Wien wurde von der Airline auf einen späteren Flug mit anderer Flugnummer umgebucht und ich kam viereinhalb Stunden verspätet an. Bei Flugverspätungen von über drei Stunden hat man ja Anrecht auf eine Entschädigung. Was aber, wenn die Airline mich auf einen späteren Flug umbucht? Gilt das auch als entschädigungswürdige Verspätung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Lukas Eschlböck.

Bestätigte Flüge - Findet der Flug statt?

"Wir haben über eine Vermittlungsplattform Flüge gebucht. Wir haben bemerkt, dass es diese Flüge gar nicht mehr gibt, sie aber weiter angeboten werden. Der Flug geht in ein Gebiet mit Reisewarnung. Was sollen wir tun?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Andreas Herrmann.

Reiseversicherung mit Kreditkarte - Leistungsunterschiede

Reiseversicherung mit Kreditkarte - Leistungsunterschiede

"Ich habe mit meiner Mastercard GoldPlus eine Pauschalreise angezahlt. Vom Reisebüro wurde mir der Abschluss eines 'Komplett-Schutz Standard' durch die Europäische Reiseversicherung nahegelegt. Aber ich bin doch über die Mastercard entsprechend versichert, oder?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang