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Bemerkenswertes Urteil für den Konsumenten.
Fluglinien haften für Bargeld, das aus dem abgegebenen Gepäck gestohlen wird. Allerdings ist die Haftung begrenzt: Rund 23 Euro je Kilogramm Gepäck.
Bemerkenswertes Urteil für den Konsumenten.
Fluglinien haften für Bargeld, das aus dem abgegebenen Gepäck gestohlen wird. Allerdings ist die Haftung begrenzt: Rund 23 Euro je Kilogramm Gepäck.