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Geräteversicherungen - Entbehrliche Extras

Oft bieten Händler beim Kauf von Handy, Notebook und Digitalkamera eine Geräteversicherung gegen Beschädigungen oder Diebstahl an. Die Kosten sind hoch, der Nutzen ist fraglich.

„Darf’s ein bisserl mehr sein?“ war einst. Heute hören Konsumenten beim Kauf ­eines elektronischen Gerätes oft eine ­andere Frage: „Wollen Sie eine Versicherung dazu?“

Diese Versicherung soll das neu erworbene Stück gegen Beschädigungen oder Diebstahl absichern. Das klingt gut und viele Verbraucher sind, weil ja ohnehin schon in Kauflaune, gerne bereit, etwas Geld für eine Gerätepolizze draufzulegen. Über deren Bedingungen ist aber zumeist nichts bekannt, sodass man diese vor Vertrags­ab­schluss nicht prüfen kann. Gerade das ist aber dringend anzuraten.

Nicht gerade üppig

Denn sehr oft würde sich nach eingehender Lektüre des „Kleingedruckten“ herausstellen, dass der in Aussicht gestellte Schutz im Ernstfall nicht gerade üppig ausfällt. Beachten sollte man auch, dass man auf jeden Fall das gesetzliche Recht auf Gewährleistung hat. Dieses ist vor allem dann wichtig, wenn ein eben erst gekauftes Gerät nach kurzer Zeit ohne ersichtlichen Grund defekt wird (siehe Kasten).

Nicht gerade billig

Ein genauerer Blick auf die Prämien zeigt: Schnäppchen sind diese Versicherungen nicht. Die Handyversicherung von A1 zum Beispiel kostet (für Geräte bis zum Wert von 200 Euro und mit einer Laufzeit von 18 Monaten) 1,99 Euro pro Monat. Dieser scheinbar läppische Betrag summiert sich auf stolze 35,82 Euro. Konkurrent T-Mobile gibt’s für seine „Handyschutz“ genannte Versicherung mit 34,90 Euro für 12 Monate (bei Gerätepreisen bis zu 100 Euro) auch nicht billiger. Nur dass dort der Betrag auf einmal zu bezahlen ist und daher vielleicht eher hinterfragt wird. Im Schnitt machen die Prämien für diese „billige“ Versicherung nahezu ein Drittel des Handypreises aus. Es lohnt sich also nicht, ein preiswertes Handy versichern zu lassen. Wenn man die Versicherung in Anspruch nehmen muss, drohen weitere Kosten.


Lesen Sie auch unseren BerichtGeräteversicherungen: Vergleich - Äger inklusive.

Reizwort Selbstbehalt

Reizwort Selbstbehalt

Bei Geräteversicherungen ist nämlich ­immer ein Selbstbehalt vereinbart. Der Versicherer kommt also nur für einen Teil des Schadens auf. Bei der A1-Handyversicherung beträgt der Selbstbehalt mindes­tens 25 Euro – wenn das Handy 100 Euro oder weniger kostet. Bei einem teureren Modell kann der Selbstbehalt bei bis zu 60 Euro liegen. Bei T-Mobile macht der Selbstbehalt unabhängig vom Gerätepreis 34,90 Euro (bei einjähriger Versicherungsdauer) aus.

In der Praxis heißt das: Schließt man eine Handyversicherung für einen längeren Zeitraum ab und wird das Handy beschädigt oder geraubt, können sich die Kosten für die Versicherung auf bis zu über 80 Prozent des Neuanschaffungspreises summieren. Ob sie sich rentiert, sollte also gut überlegt werden.

Vieles ausgeschlossen

"Ausschluss" lautet ein anderes Reizwort für leidgeprüfte Versicherungskunden. Dieser Begriff meint, dass in den Bedingungen haargenau umschrieben ist, wann der Ver­sicherer zahlen muss – und wann nicht. ­Etwa bei einfachem Diebstahl. Die meisten Versicherungsbedingungen sehen vor, dass Notebook, Digitalkamera oder Handy „ordnungsgemäß gesichert und verwahrt sowie laufend beaufsichtigt“ sein müssen. Unter diesen Voraussetzungen hätten Langfinger aber sowieso keine Chance. Wenn es zu ­einem Schaden kommt, sind Streitigkeiten also vorprogrammiert.

Erfreuliche Gerichtsurteile

Mitunter gibt es auch positive Urteile. Ein Konsument, der die Laptop-Tasche neben sich stehen und nur kurz aus dem Auge gelassen hatte, bekam gegen seinen Versicherer recht (nachzu­lesen in: Informationen zum Verbraucherrecht 3/09 - "Urteil: Erfolg gegen Versicherer – gestohlener Laptop muss ersetzt werden").

Nur bei der Kameraversicherung der ­ Zurich connect ist auch Diebstahl versichert. Wenn man das gute Stück irgendwo liegen lässt und sich kein ehrlicher Finder meldet, winken die Versicherer ebenfalls ab. Lediglich bei Beschädigungen, die man selbst verursacht, greift die Geräteversicherung. Klassisches Beispiel: wenn man – ­natürlich nicht absichtlich – Wasser aufs Notebook schüttet.

Über Haushaltsversicherung gedeckt

Über Haushaltsversicherung gedeckt

Mitunter können Elektrogeräte auch über die Haushaltsversicherung abgesichert sein. Bei einem Wohnungsbrand werden ruinierte Notebooks oder Kameras ersetzt, detto bei Einbruch. Passiert das Malheur, wenn der Camcorder im Urlaub aus dem versperrten Hotelzimmer verschwindet, zahlt möglicherweise ebenfalls die Haushaltsversicherung, im Rahmen der Außenversicherung.

Sicher nicht zahlen wird ­diese jedoch beim Kaffee, der versehentlich auf und damit im Notebook gelandet ist. Derlei Ungemach ist als sogenannter Tätigkeitsschaden in den meisten Haushaltsversicherungen ausgeschlossen. Andererseits ist das einer der wenigen Fälle, in denen ­eine Geräteversicherung Sinn macht.

Lohnt in der Regel kaum

All dies zeigt: Geräteversicherungen lohnen sich in der Regel kaum. Die Prämien sind nicht so niedrig, wie sie bei monat­licher Zahlweise aussehen. Selbstbehalte sorgen dafür, dass im Schadensfall das ­Börsel trotz Versicherung belastet wird. Viele Schäden, wie einfacher Diebstahl, sind oft nicht versichert. Zudem ist der Verlust einer Kamera oder eines Handys zwar ärgerlich, aber selten existenzbedrohend. Und eigentlich sollen Versicherungen gegen Schäden vorsorgen, die den wirtschaftlichen Ruin bedeuten.

Gewährleistung und Garantie

Ein Käufer muss für sein Geld makellose Ware erhalten. Wenn ein Gerät bald nach dem Kauf ohne ersichtlichen Grund den Geist aufgibt oder defekt wird, kommt die gesetzliche Gewährleistung zum ­Tragen.

Gewährleistung: 2 Jahre Frist

Die Gewährleistungsfrist endet zwei Jahre nach dem Kauf. Aber: Wird die Gewährleistung später als nach sechs Monaten geltend gemacht (maßgeblich ist das Datum der Übergabe an den Käufer), muss der Käufer nachweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe der Ware bestanden hat. Zuständig für die Gewährleistung ist der Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde. In der Praxis gibt es mitunter Probleme, so wird etwa bei Handys der Anspruch auf Gewährleistung mit der Begründung zurückgewiesen, es handle sich um einen Wasserschaden – auch wenn das Handy nie mit dem nassen Element in Kontakt gekommen ist. Hier finden Sie ausführliche Infos zur Gewährleistung und Garantie.

Garantie ist eine freiwillige Leistung

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Unternehmers. Hier gibt es kaum gesetzliche Vorgaben, es gilt: Vereinbart ist, was in der Garantieurkunde steht. Der Hersteller kann also festlegen, wofür er im Schadensfall Ersatz leistet und unter welchen Umständen nicht. Da kann es auch Auflagen geben – etwa, dass man ein Gerät regelmäßig zum Service bringen muss. Die Garantieurkunde sollte man gut aufheben.

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