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Geschlossene Fonds - Mitgefangen, mitgehangen

, aktualisiert am

Anfang der 2000er-Jahre verkauften österreichische Banken massenhaft Anteile an Schiffs- und Immobilienfonds an ihre Kunden. Heute sind die als sicher verkauften Papiere vielfach wertlos. Der VKI klagt nun Kreditinstitute wegen falscher Beratung.

Der aktuelle Stand (15.5.2014)

Bisher haben wir mit folgenden Instituten Vergleiche abgeschlossen:

  • Erste Bank
  • Sparkassen
  • Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien

Insgesamt wurden den Kunden der verschiedenen Banken über 3 Mio Euro Schadenersatz angeboten. Mit 36 lokalen Raiffeisenbanken in NÖ sind Vergleichsverhandlungen im Gange, ebenso mit der BKS. Bei 11 niederösterreichischen Raiffeisenbanken fehlt eine Bereitschaft einen Vergleich abzuschließen. Hier bereiten wir Klagen vor.

Der VKI hat sich von betroffenen Konsumenten Ansprüche gegen lokale Volksbanken und Hypobanken abtreten lassen; auch hier bereiten wir Sammelklagen vor. - Mehr zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie auf www.verbraucherrecht.at/fonds


Einladung zu Informationsveranstaltung

Anfang der 2000er-Jahre tauchte eine neue Veranlagungsform auf dem österreichischen Finanzmarkt auf. Kunden erhielten von ihrer Bank Einladungen zu Informationsveranstaltungen, bei denen sogenannte geschlossene Fonds beworben wurden.

Zugesagt wurden jährliche Ausschüttungen von 7 Prozent und mehr. Die als sichere Wertanlage vermarkteten Papiere basierten im Wesentlichen auf Beteiligungen an vermeintlich erstklassig vermie­teten Bürohäusern in den Niederlanden beziehungsweise an Containerschiffen. Lesen Sie dazu auch Schiffs- und Immobilienfonds: Anleger geschädigt 11/2013

20.000 Anlegerinnen und Anleger

Zirka 20.000 Anlegerinnen und Anleger ließen sich zum ­Investment überreden, darunter nicht wenige, die eine ertragreiche Pensionsvorsorge suchten. Die Banken hatten leichtes Spiel. Gefahren wurden – wenn überhaupt – als unwahrscheinlich dargestellt. So wurde Kunden etwa erzählt, dass ihr Containerschiff bis auf den Umstand, dass es Piraten in die Hände fallen könnte, ­gegen so ziemlich alle Risiken versichert sei.

Bankberatern vertraut

Viele derjenigen, die schließlich ihre Sparbücher auflösten, um das Kapital in geschlossenen Fonds (Schiffsfonds und Immobilienfonds) anzulegen, waren zudem langjährige Kunden, die ihren Bankberatern vertrauten.


Lesen Sie auch [Asset Included(Id:318896687732;Type:MagazinArtikel)].

Das große Verschweigen

Das große Verschweigen

Verschwiegen haben die Banken ihren guten Kunden, dass sie in einen hochriskanten Markt investierten und dass die prognostizierten Ausschüttungen von 7 Prozent – laut dem Urteil von Sachverständigen – nur bei optimalen und eher unrealistischen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzunehmen waren.

Wer dabei glaubte, er investiere in den Besitz von Bürohäusern und Schiffen (und somit in sichere Werte), sah sich ­getäuscht. Erworben wurde nämlich lediglich eine Beteiligung am jeweiligen Fonds-Unternehmen. Der Kauf von Immobilien und Containerschiffen wurde nur zum Teil aus den Fondsgeldern finanziert.

Ein Großteil des Kapitals stammte von anderen Banken. Diese ließen sich in Grundbüchern und Besitz­urkunden als Gläubiger ersten Ranges ­eintragen und absichern. Damit war von vornherein klar, dass für Fondsanleger im Konkursfall der Fondsgesellschaft nichts mehr übrig bleiben würde.

Gefangen im Fonds

Anfangs ging alles gut. Die Ausschüttungen wurden pünktlich auf die Konten der Anleger überwiesen. Doch plötzlich stockte der Geldfluss. Die Fonds gerieten in Schieflage. Kunden, die nun aussteigen wollten, mussten ­erkennen, dass dies bei einem geschlossenen Fonds nicht ohne Weiteres möglich ist. Laufzeiten von zehn Jahren oder mehr bedeuten, dass frühestens nach Ablauf der Frist erstmals eine Kündigung möglich ist und sich die Auszahlung des Kapitals nach der Kündigung über Monate bis Jahre hinziehen kann.

Provisionen und Gebühren

Provisionen und Gebühren

Doch damit nicht genug. Als die Gläubigerbanken nach der Pleite der Fonds feststellten, dass die Erlöse aus Immobilien und Container­schiffen ihre Investitionen nicht deckten, begannen sie damit, bereits an die Fonds­anleger ausbezahlte Ausschüttungen ­zurückzufordern, bei denen es sich nicht um Rendite oder Zinsen, sondern um Kapitalrückzahlungen handelt.

Im Falle einer Weigerung drohte den Anlegern eine Klage. Auch hier sprangen die heimischen Banken ihren guten Kunden nicht bei, obwohl sie selbst ihre Schäfchen längst im Trockenen hatten, waren bei der Vermittlung doch ­exorbitante Provisionen im Spiel gewesen.

Hohe "Weichkosten"

Selbst Sachverständige können sich die ­extrem hohen „Weichkosten“ (Ausgaben­positionen für Vermarktung, Fremdfinanzierung, Verwaltung und Ähnliches) nicht ­erklären. Bis zu 21 Prozent des investierten Kapitals verpufften dafür. Es ist davon auszugehen, dass die Banken neben hohen Aufschlägen (Agios) von 5 Prozent beim Kauf im Innenverhältnis weitere hohe Provisionen kassierten, die sie den Kunden ebenfalls verschwiegen.

Vermutlich hätten nicht wenige Anleger Abstand von einem Investment ­genommen, wären ihnen die hohen Nebenkosten bekannt gewesen.

Vorbild Erste Bank und Sparkassen

Vorbild Erste Bank und Sparkassen

Im Zuge einer Sammelaktion des VKI haben sich Hunderte von Bankkunden, die sich durch ihre Bank falsch beraten und geschädigt sehen, an den VKI gewendet. Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums (BMASK) Gespräche mit den betroffenen Banken geführt, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.

Mit der Erste Bank und den Sparkassen konnte dabei eine faire Lösung erreicht ­werden. Die Banken bieten Teilnehmern der VKI-Sammelintervention an, 30 Prozent ­beziehungsweise bei hohen oder häufigen Beteiligungen 25 Prozent der jeweils erlittenen Schäden zu ersetzen.

Ja zum Verjährungsverzicht

Bis Redaktionsschluss konnten sich die Raiff­eisenbank Niederösterreich/Wien, die Bank für Kärnten und Steiermark sowie die Volksbank Ried nicht zu diesem Schritt durch­ringen. Immerhin erklärten sich die genannten Institute für die Dauer der laufenden Gespräche mit dem VKI zu einem Verjährungsverzicht bereit. Dies ist insofern bedeutsam, als damit zumindest vorläufig die Gefahr gebannt ist, dass Ansprüche verjähren könnten.

Banken uneinsichtig

Doch nicht alle Kreditinstitute waren zu ­Redaktionsschluss einsichtig genug, ihren guten Kunden entgegenzukommen. Die ­Raiffeisen-Regionalbanken in Niederösterreich, verschiedene Volksbanken sowie ­einige Hypo-Landesbanken verweigerten sich völlig. Der VKI bietet deshalb Geschädigten dieser Kreditinstitute die Teilnahme an einer Sammelklage an.

VKI-Sammelklage

Kunden die bei Raiffeisen-Regionalbanken in Niederösterreich, verschiedenen Volksbanken sowie Hypo-Landesbanken in geschlossene Fonds investiert haben, ­können sich ohne Prozesskostenrisiko an der VKI-Sammelklage beteiligen. Allerdings muss eine Erfolgsquote an einen Prozess­finanzierer abgeführt werden.

Informationen zur Sammelklage erhalten Sie unter www.verbraucherrecht.at/fonds.

Leserreaktionen

Raiffeisen: grenzwertiges Produkt

Die von Ihnen erwähnte völlige Verweigerung regionaler Raiffeisenbanken in Niederösterreich zu den MPC Fonds kann ich nur vollinhaltlich bestätigen. Ich erwarb im Jahr 2004 und 2005 auf Anraten meiner langjährigen Raiffeisenbetreuerin Anteile am MPC Leben Plus IV und V bei der Raiffeisenbank Stockerau für meine Altersvorsorge. Zufälligerweise erfuhr ich im Jahr 2013 aus einem Artikel in einer deutschen Zeitung von der Schieflage der beiden Fonds.

Die Probleme rund um die Schiffs- und Immobilienfonds waren mir zwar bekannt, dass aber auch meine Lebensversicherungs-Fonds Probleme haben, war mir vollkommen entgangen. Eine Information seitens der Raiffeisenbank unterblieb. Zwar wurde ein Gespräch mit dem Vertriebschef MPC Österreich angeboten, aber ich war dann doch eher an einer objektiven Information von dritter Seite interessiert. So wandte ich mich an Herrn Rechtsanwalt Dr. Schumacher, der mir durch seine intensive Recherche die Augen öffnete. Die Vermutung, dass mit Hilfe von Banken ein grenzwertiges Produkt arglosen Kunden angedreht wurde, liegt nahe.

Eine gütliche Einigung mit der Raiffeisenbank Stockerau war nicht möglich. Im Gegenteil: Es wurde über den Rechtsvertreter der RB Stockerau ein, gelinde gesagt, gehässiges Schreiben auf meine Klage verfasst. Auch ein Gespräch mit dem Filialleiter signalisierte keinerlei Einsicht. Ich wurde nach fast 30-jähriger Kontoverbindung mit der Raiffeisenbank Stockerau (auf habengedeckter Basis) aufgefordert, das Konto zu kündigen. Eine derartige Präpotenz ist mir im Geschäftsleben noch nicht vorgekommen. Hier dürften einige Bankmanager Probleme mit der Angemessenheit im Kundenumgang haben.

Name der Redaktion bekannt
(aus KONSUMENT 6/2014)

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