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Gewinnschmäh - OGH-Urteil

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Versandhäuser gestalten Gewinnbenachrichtigungen oft absichtlich verwirrend. Wird so ein Gewinnversprechen eingeklagt, ist die für den Unternehmer ungünstigste Interpretation des missverständlichen Textes maßgebend.

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