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Gewinnspiele - Doppelzüngig

Die Zitrone geht diesmal an "Schlank & Schick".

Ehrenwort

„Ehrenwort!!! Frau Gerda G., einen VW Passat W8 oder € 40.000 bringen wir Ihnen am nächsten Freitag nach Wien.“ Das Modehaus Der „Schlanke Schick“ im Hause Schlank & Schick habe die Firma mit der Übergabe des Gewinns beauftragt. Wenn sich der „General-Direktor“ eines auf „Werttransporte“ spezialisierten Unternehmens an einen wendet, dann muss doch etwas dran sein, oder? – Ein Haken auf jeden Fall, nämlich in Form des unscheinbaren Hinweises „...wenn Ihr Wert-Siegel die gewinnberechtigte Nummer hat.“

Gewonnen oder nicht

Also was jetzt: Hat Frau G. nun gewonnen oder nicht? Die Antwort findet man im Kleingedruckten: „Sie erhalten den VW Passat W8 oder € 40.000 in bar in jedem Fall, wenn Sie dazu berechtigt sind. Dazu muss Ihre persönliche Gewinn-Nummer auf dem Wert-Siegel mit der im Vorfeld ... gezogenen Gewinn-Nummer übereinstimmen.“ Und dann noch deutlicher: „Unabhängig von allen im werblichen Umfeld des Kataloges gemachten Gewinnzusagen und dem durch die Gestaltung erweckten Eindruck ist erst durch eine separate Einladung zur Preisvergabe die Sicherheit gewährleistet, einen Preis von größerem Wert zu erhalten.“

Schmäh mit Methode

Die Kunden „am Schmäh zu halten“, hat bei der Schlank & Schick GmbH offenbar Methode. In letzter Zeit wird es für Unternehmen, die mit irreführenden Gewinnversprechen hausieren gehen, allerdings eng, denn laut Europäischem Gerichtshof können solche versprochenen Gewinne von den Betroffenen grenzüberschreitend eingeklagt werden. Mittlerweile gibt es bereits ein wegweisendes Urteil: Das Bezirksgericht Oberwart hat Schlank & Schick dazu verurteilt, einer „Gewinnerin“ 3250 Euro auszubezahlen. Der Inhalt des Kleingedruckten war dabei unerheblich, was zählte, war die Botschaft, die das „Großgedruckte“ enthielt.

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