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Kein Schutz
Achten Sie darauf, was die von Ihnen gewählte Versicherung deckt, denn die Angebote sind auch innerhalb der einzelnen Sparten unterschiedlich. Manches lässt sich generell nicht versichern.
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Mangelnde Absicherung:
Es reicht nicht, das Warnschild
„Baustelle – Betreten verboten“ oder „… Eltern haften für ihre Kinder“
aufzustellen. Die Baustelle muss auch ausreichend gesichert und abgesperrt
werden, also müssen etwa Gruben und Schächte abgedeckt und noch offene
Eingänge durch Latten versperrt werden. Alle vorgeschriebenen und gebotenen
Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten. Sonst handelt es sich um grobe
Fahrlässigkeit, und die ist selbst in der umfangreichsten Allround-Baustellenpolizze nicht gedeckt. - Reine Leistungsmängel sind durch den Handwerksbetrieb, der dafür verantwortlich zeichnet, zu beheben.
- Einbruchdiebstahl kann zusätzlich versichert werden, beschränkt sich aber üblicherweise auf Materialien, die bereits fix im oder am Haus montiert wurden; auf der Baustelle lagerndes Material ist meist nicht gedeckt.
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Schäden durch normale Witterungseinflüsse
, mit denen
wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss,
sind generell nicht gedeckt; z.B. nicht abgedeckte Gipskartonwände, die durch
den herbstlichen Nieselregen unbrauchbar werden, oder Holzverkleidungen im
Inneren, die durch den Schnee zerstört werden, der durch eine noch nicht ganz
abgedichtete Ritze angeweht wird.