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Tür mit Sicherheitsriegel
Bild: Audio-und-werbung / shutterstock.com

Haushaltsversicherung - Rundum gewappnet bei Einbruch oder Diebstahl

Wenn Einbrecher zuschlagen, bietet die Haushaltsversicherung Ersatz für Gestohlenes und ­Zerstörtes. Für eine unproblematische Schadensabwicklung sind Vorkehrungen ratsam.

Nur zwei Stunden war Herr M. fortgewesen, da erlebte er bei seiner Rückkehr den Schock seines Lebens: die Eingangstür aufgebrochen, die Wohnung verwüstet und alles Wertvolle weg, inklusive der 1.000 Euro Notgroschen, die in einem Kuvert in der Kommode gelegen waren. Hier hatten ganz offensichtlich Einbrecher zugeschlagen.

Polizei und Versicherer verständigen

Herr M. tat das einzig Richtige in so einer ­Situation – er rief als Erstes die Polizei und als Zweites seinen Versicherer an, der umgehend einen Sachverständigen zur Begutachtung des Tatorts und zu dessen „Freigabe“ schickte. Dann kontaktierte er seinen Bruder. Bei dem hatte er nämlich eine Liste seiner Wertgegenstände hinterlegt, zum Teil mit Originalrechnungen sowie Fotos von seinen Uhren und dem Ring seines Vaters.

Das erwies sich als hilfreich und beschleu­nigte die Schadensabwicklung erheblich. Herr M. hatte den Schaden auf 4.500 Euro geschätzt, der Haushaltsversicherer sicherte ihm zu, 4.000 Euro davon zu übernehmen. Den Abzug gab es für das frei herumliegende Bargeld, das laut Polizze nur bis zu 500 Euro versichert war.

Inklusive Vandalismusschäden?

Auch die Schäden, die durch das Aufbrechen der Wohnungstür und das Durchwühlen der Wohnung entstanden waren, konnte Herr M. auf Kosten des Versicherers beheben lassen, da seine Polizze einen Versicherungsschutz für Vandalismusschäden vorsah.

Was ist (Ihnen) besonders viel wert?

Was ist (Ihnen) besonders viel wert?

Glück im Unglück also für Herrn M. Er hatte alle seine Wertgegenstände gut dokumentiert und nach Entdecken des Schadens richtig reagiert. Wie das Beispiel zeigt, reicht es bei einer Haushaltsversicherung nicht, nur seine Unterschrift darunter zu setzen, um gut versichert zu sein. Man muss auch einiges unternehmen, damit man im Fall eines Einbruchs oder Diebstahls mögliche Schäden (zur Gänze) ersetzt bekommt.

Briefmarken, wertvolle Bücher, Münzen, ­Orchideen, Bierkrüge

Dazu zählt als Erstes die Überlegung, was einem Einbrecher alles in die Hände fallen könnte – angefangen von elektronischer Ausrüstung (Kameras, Musikgeräte, Computer, Fernseher) über persönliche Sammlungen (Briefmarken, wertvolle Bücher, Münzen, ­Orchideen, Bierkrüge ...) bis hin zu Kunst­gegenständen sowie Schmuck – und was davon speziell versichert sein soll.

Auch ­Möbel, Teppiche oder andere Einrichtungs­gegenstände können gestohlen oder im Zuge der Einbruchstour beschädigt werden, daher sollten Sie auch diese bei entsprechendem Wert in Ihre Inventur aufnehmen. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsberater oder -makler darüber, bis zu welcher Grenze Ihre Wertgegenstände versichert sind, und denken Sie gegebenenfalls gemeinsam mit ihm über eine Zusatz­vereinbarung für Ihre Polizze nach.

Liste der Wertgegenstände erstellen

Als Zweites gilt es, ein Verzeichnis aller ­Wertgegenstände zu erstellen, noch vorhandene Originalrechnungen dazuzuheften und Schmuck, Kunstgegenstände sowie Sammelobjekte durchzufotografieren. Diese Unter­lagen sollten außer Haus – bei Freunden, Verwandten oder auch in einem Bankschließfach – aufbewahrt werden.

Als nächster Schritt sollten Sie – sofern das bei bestehenden Polizzen noch nicht passiert ist – den Versicherungsvertrag studieren. Dort steht unter anderem, welche Nachweise für einen Diebstahl oder Einbruch erforderlich sind, damit der Versicherer im Schadensfall leistet – also etwa eine polizeiliche Anzeige oder eine Liste der gestohlenen Güter.

 

Wertgrenzen je nach Verwahrung

Wertgrenzen je nach Verwahrung

Weiters enthalten die Versicherungsbedingungen genaue Angaben zu den Wert­grenzen. Deren Höhe hängt stark davon ab, wo und wie potenzielles Diebesgut gelagert wird. Für offen in der Wohnung oder im Haus herumliegende Gegenstände sind die Wertgrenzen meist niedrig angesetzt, für die ­Lagerung in Safes fallen sie deutlich höher aus.

So ist zum Beispiel der Ersatz von frei herumliegendem oder in nicht versperrbaren Möbeln aufbewahrtem Bargeld üblicher­weise mit ca. 500 bis 2.000 Euro beschränkt, für leicht zugänglichen Schmuck und Ähn­liches liegen die Wertgrenzen bei rund 2.500 bis 10.000 Euro.

Wertvolle Gegenstände ...

Höhere Entschädigungsgrenzen gibt es bei der Verwahrung in versperrbaren Räumen oder Schubladen, sehr wertvolle Gegen­stände sollten ohnedies in einem Safe ein­geschlossen werden. Lesen Sie in den Ver­sicherungsbedingungen nach, wie der Tresor beschaffen sein muss, also etwa aus Eisen, feuerfest, Mindestgewicht von 100 kg usw.

... im zertifizierten im Safe verwahren

Achten Sie darauf, dass es sich um einen ­sicherheitszertifizierten Safe handelt; fragen Sie nötigenfalls bei Ihrem Versicherer nach, ob ein bestimmtes Modell den Vorausset­zungen entspricht. Die im Handel angebotenen Sicherheitsschränke entsprechen nicht immer dem, was Versicherer unter einem Safe verstehen.

Wenn schon ein Safe, dann sollten Sie sich bei solchen mit Schlüssel auch ein gutes Versteck für den Schlüssel überlegen. Ihn ans Schlüsselbrett zu hängen oder in die unversperrte Schublade des Schreibtisches zu legen, ist keine gute Idee; bei allzu sorglosem Umgang damit und Missachten von Sorgfaltspflichten wird der Versicherer leistungsfrei.

Einbruch oder Diebstahl

Einbruch oder Diebstahl?

Die Höhe der Wertgrenzen hängt oft auch davon ab, ob es sich um einen Einbruch oder um Diebstahl handelt. Von einem Einbruch sprechen Versicherungsunternehmen in der Regel, wenn ein gewaltsames Eindringen in verschlossene Räume der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses vorliegt. Das gilt auch für Räume, in denen sich Teile des versicherten Hausrats befinden, beispielsweise der Laptop in einem Hotelzimmer.

Als Diebstahl hingegen gilt, wenn der Täter sich bedient, nachdem er ungehindert und ohne Gewaltanwendung in Ihre Unterkunft gelangt ist; sei es durch ein offenes Fenster oder weil Sie ihn eingelassen und nicht durchgehend beaufsichtigt haben – zum Beispiel, weil Sie kurz in der Küche waren, um etwas zu trinken zu holen. Für diesen Fall ­haben die meisten Haushaltsversicherer bestimmte, eher geringe Wertgrenzen festgelegt, weil hier ein gewisses Maß an leichter Fahrlässigkeit des Versicherten im Spiel ist.

Bei Beraubung, also Diebstahl mit Anwendung oder Androhung von Gewalt, werden die gestohlenen Wertgegenstände üblicherweise ohne Einschränkungen ersetzt und auch Folgekosten (Austausch von Schlössern oder Wiederbeschaffung von Dokumenten) übernommen.

Schutz bei Zerstörungswut

Schutz bei Zerstörungswut

Manchen Eindringlingen reicht es nicht, fremdes Eigentum mitgehen zu lassen. Sie zerstören auch noch mutwillig das, was sie nicht mitnehmen können oder wollen. In neueren Polizzen ist die Deckung derartiger Vandalismusschäden bereits enthalten. Sollten Sie einen älteren Vertrag haben, über­prüfen Sie diesen Punkt und reklamieren Sie ihn eventuell hinein. Falls sich der Ver­sicherer ziert, holen Sie Vergleichsangebote ein und drohen Sie gegebenenfalls mit einem Wechsel.

Und nicht vergessen: Sobald etwas Wertvolleres zu Ihrem Hausrat hinzukommt, immer auch gleich das private „Hausrat-Verzeichnis“ entsprechend aktualisieren.

Was Sie klären sollten

  • Bereits vor Vertragsabschluss: Liste der Wertgegenstände erstellen, Rechnungen zusammenstellen; Fotos anfertigen.
  • In den Versicherungsangeboten nach­lesen: Bis zu welchem Betrag sind Wertgegenstände je nach Aufbewahrungsart versichert?
  • Gibt es bestimmte Wertgegenstände, die speziell versichert werden sollen? Ist dafür eine Zusatzprämie zu zahlen, und wie sind diese Gegenstände aufzubewahren?
  • Welche Vorkehrungen müssen zum Schutz vor Einbruch und Diebstahl ge­troffen werden, was wurde laut ­Polizze vereinbart (einbruchhemmende Tür, Sicherheitsschloss, Fenstergitter, Alarmanlage ...)?
  • Welche Nachweise sind bei Einbruch/Diebstahl erforderlich?

Zusammenfassung

  • Gute Vorbereitung. Wertgegen­stände dokumentieren, fotografieren, sicher unterbringen.
  • Versicherungsbedingungen lesen. Darin steht, welche Vorkehrungen man treffen muss, welche Nachweise für einen Diebstahl oder Einbruch erforderlich sind und bis zu welcher Höhe und unter welchen Auflagen Wertgegenstände ver­sichert sind.
  • Wertvolles speziell absichern. Besonders wertvolle Stücke oder Sammlungen sollten am besten in einem eingemauerten Wandsafe oder in einem Banksafe verwahrt werden.

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