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Das Gericht ist am Zug
So gingen Herr und Frau S. einkaufen, während die 16 Jahre alte Waschmaschine lief. Als die beiden nach zwei Stunden zurückkehrten, strömte ihnen das Wasser schon im Vorzimmer entgegen: Die Wasserpumpe hatte ihren Dienst versagt. Zwar war in die Maschine nachträglich eine Aquastop-Vorrichtung eingebaut worden, diese hatte die Bescherung aber nicht verhindern können.
Die Haushaltsversicherung lehnte die Leistung ab: Dass die Waschmaschine nicht beaufsichtigt worden war, sei grob fahrlässig. Familie S. wandte sich an uns. Die Ablehnung hielten unsere Juristen für unberechtigt. Daher brachten wir im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Musterklage ein. Die Gerichte gaben uns recht.
Sorgfaltspflicht nicht überspannen
Die Sorgfaltspflicht darf nicht überspannt werden, auch wenn es sich um eine ältere Waschmaschine handelt. Die nachträgliche Montage des Aquastop-Elementes durch den Versicherungsnehmer lasse jedenfalls klar erkennen, dass dieser sorgfältig mit seinem Eigentum umgehe, so die Urteilsbegründung. Also keine grobe Fahrlässigkeit, die Versicherung musste zahlen.