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Wer muß zahlen?
Auch Versicherer sind mitunter höchst unterschiedlicher Ansicht darüber, wer für einen Schaden aufkommen muss: Das Aquarium im Eigenheim von KONSUMENT-Leser Thomas E. leckte, weil eine Silikonfuge über Nacht undicht geworden war. Das Möbelstück, auf dem es stand, war ebenso ruiniert wie der Laminatboden. Ein klarer Fall für die Haushaltversicherung, dachte Herr E., denn Wasseraustritt aus Aquarien war in seiner Polizze enthalten.
Sein Versicherer (Anstalt X) schickte auch einen Sachverständigen, der die Schadenshöhe bezifferte. Doch danach teilte man ihm mit, dass die Haushaltsversicherung nur den Schaden am Möbel (150 Euro) ersetze, nicht aber jenen am Boden; dies sei Sache der Gebäudeversicherung. Die hatte Herr E. bei einem anderen Versicherer – nennen wir ihn Y – laufen.
Versicherer Y winkte ab: Die Gebäudeversicherung sei nicht zuständig, weil der Laminatboden nicht fest mit dem Gebäude (wie etwa ein Fliesenboden) verbunden war. Man verwies wieder auf die Haushaltsversicherung. Herr E. konfrontierte Firma X mit dieser Auskunft, doch ohne Erfolg. Nun machte der Versicherungsbetreuer von Firma Y Herrn E. ein Angebot: Wenn er auch mit der Haushaltsversicherung zu ihm wechsle, bekäme er in Kulanz 400 Euro für den Schaden.
„Ich informierte Versicherer X von diesem Vorschlag, worauf der Bearbeiter klein beigab und mir 900 Euro für den gesamten Schaden anbot. Mein Dranbleiben hatte Erfolg!“, berichtete uns Herr E. Von Versicherer X hat er sich mittlerweile verabschiedet.