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Kontoeröffnung - Verweigerte Bankomatkarte

, aktualisiert am

Manchmal regiert an den Bankschaltern offenbar die Willkür. Die Bank Austria kostete das einen Kunden.

Giuseppe S., ein italienischer Staatsbürger, der in Kärnten lebt und arbeitet, wollte bei einer Bank-Austria-Filiale in Klagenfurt ein Gehaltskonto eröffnen. An sich kein Problem, doch bei seiner Bitte nach einer Bankomatkarte zeigte die Kundenbetreuerin Zurückhaltung. Man müsse sich erst von den regelmäßigen Eingängen auf seinem Konto überzeugen. Deshalb erhielt Herr S. nur eine Kundenkarte und musste sich mit Geldbehebungen am Bankschalter begnügen. Als er einen Monat später nachfragte, hieß es plötzlich, für Ausländer gebe es nur dann eine Bankomatkarte, wenn sie eine bestimmte Summe in ein Produkt der Bank investieren würden. Daraufhin wandte sich Herr S. an die beim VKI angesiedelte Europäische Verbraucherberatung mit der Bitte um Aufklärung, denn schließlich war er ein EU-Bürger, hatte in Österreich eine feste Anstellung und einen ordentlichen Wohnsitz. Unser Schreiben wies die Kundenombudsstelle der Bank Austria mit dem Hinweis auf das Bankgeheimnis ab. Also mussten wir sie darauf aufmerksam machen, dass es sich um eine allgemeine Anfrage bezüglich der Ausfolgung von Bankomatkarten an EU-Bürger handelte. Zwei Wochen später erhielten wir von der Rechtsabteilung folgende aufschlussreiche Auskunft: „Unabhängig von der Staatsbürgerschaft unseres Kunden sowie von seiner Eigenschaft als Devisenin- bzw. Devisenausländer ist es allein Entscheidung der Bank, wer von der Bank mit einer Bankomatkarte ausgestattet wird.“ – Aber nach welchen Vergabekriterien? – „Der zuständige Kundenbetreuer entscheidet im Einzelfall, ob dem Kunden eine Bankomatkarte zur Verfügung gestellt wird.“ – Herr S. hat ebenfalls eine Entscheidung getroffen; nämlich, zu einer anderen Bank zu gehen, wo er problemlos eine Bankomatkarte bekommen hat.

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