Zum Inhalt

Kreditkartenversicherungen - Löchriger Reiseschutz

Leserbrief zu Konsument 12/2005.

Vertrag genau durchlesen

Viele Versicherer verweigern die medizinischen Leistungen, wenn die Erkrankung durch eine bestehende oder überstandene Vorerkrankung verursacht ist. Um sicherzugehen, dass man nicht „überbleibt“, wenn man nicht vollständig gesund war und ist, sollte man daher vor Abschluss einer Versicherung den Vertrag (und vor allem die Ausschlussbedingungen!) genau durchlesen und beim Versicherer um schriftliche Bestätigung des Versicherungsschutzes ersuchen. Ich hatte schon jahrelang mit einem Herzproblem Weltreisen gemacht und musste meine Reiseversicherung nie in Anspruch nehmen. Zufällig bekam ich von diesem Reiseversicherer dann gesagt, dass kein Versicherungsschutz bestanden hätte, wenn durch meine Erkrankung während einer Reise Probleme aufgetreten wären.

Ing. Günter Kopp
Tullnerbach

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang