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Die Lebensversicherung
Bei einer Lebensversicherung steht die Versicherungsleistung dem zu, der in der Polizze als Begünstigter eingetragen ist. Ist also der Lebensgefährte der Begünstigte, wird ihm nach Vorlage der Urkunde die Versicherungssumme sofort ausbezahlt. Wird in der Polizze kein Begünstigter genannt, fällt die Summe jedoch in den Nachlass, dasselbe geschieht auch, wenn die Polizze auf „Überbringer“ lautet.