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Lexikon: Was heißt das genau?
Risikoprämie: Jener Teil der Prämie, der für den Ablebensschutz aufgewendet werden muss. Errechnet sich nach den sogenannten Sterbetafeln, d.h. je höher die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherte innerhalb der Laufzeit stirbt, desto höher die Risikoprämie und desto weniger der vereinbarten Prämie wird auch tatsächlich veranlagt.
Sparanteil: Eingezahlte Prämie abzüglich Versicherungssteuer, Risikoprämie und Kosten. Im Regelfall liegt der Sparanteil zwischen 70 und 85 % der Bruttoprämie. Im Klartext: Zahlen Sie z.B. 100 Euro Prämie im Monat ein, werden davon nur 70 bis 85 Euro tatsächlich veranlagt, der Rest geht für Vertrieb, Verwaltung, Steuer und Risikoabsicherung drauf.
Garantiezins/(garantierter) Rechnungszins: Jener Zinssatz, mit dem der Sparanteil fix verzinst wird. Derzeit liegt der Rechnungszins bei höchstens 2,25 %, bei älteren Verträgen kann er bis zu 4 % betragen.
Gewinnbeteiligung: Der (nicht garantierte, sondern nur in Aussicht gestellte) Anteil des Kunden an den vom Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüssen. Dadurch soll sich die garantierte Ablaufleistung erhöhen.
Gesamtverzinsung: Setzt sich zusammen aus Garantiezins plus Gewinnbeteiligung. Wird (auch von Beratern!) oft mit der Verzinsung der Einzahlungen verwechselt. Verzinst wird allerdings nur der Sparanteil, also die Bruttoprämie abzüglich Versicherungssteuer, Risikoprämie und Kosten.
Gesamtverzinsung: Setzt sich zusammen aus Garantiezins plus Gewinnbeteiligung. Wird (auch von Beratern!) oft mit der Verzinsung der Einzahlungen verwechselt. Verzinst wird allerdings nur der Sparanteil,
also die Bruttoprämie abzüglich Versicherungssteuer, Risikoprämie und Kosten.
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