Zum Inhalt

Lebensversicherung: Rücktritt - Kasse machen

Profitsuchende Vermittler drängen bei Lebensversicherungen zum Ausstieg. Der VKI startet nun eine Sammelaktion für eine seriöse Entscheidungsgrundlage.

Vorzeitige Kündigung

Fast jede zweite Lebensversicherung wird in Österreich vorzeitig gekündigt, weil sich die Versicherten das Produkt nicht mehr leisten können, das (angesparte) Kapital anderweitig brauchen oder weil sie diese gegen ein vermeintlich besseres Produkt eintauschen.

Rückkauf oder still legen

Viele Anleger beschweren sich aber auch, dass die Versicherer ihre Gewinnprognosen nicht erreichen und der Ertrag nicht den seinerzeitigen Zusagen entspricht. Sie überlegen daher, die Versicherung rückzukaufen oder allenfalls stillzulegen.

Teure Vorgehensweise

Doch das vorzeitige Abstoßen einer Lebensversicherungspolizze kommt teuer. Aufgrund der hohen Kostenbelastung, vor allem auch zu Beginn des Vertrages, kommt es dazu, dass nach den ersten fünf bis zehn Jahren gerade einmal die Abschlusskosten (Vermittlerprovisionen und Gebühren) gedeckt sind.

Der Rückkaufswert liegt daher meist deutlich unter dem Wert des bisher investierten und verzinsten Kapitals – von nennenswerten Vermögenszuwächsen kann nicht die Rede sein.

Mangelhafte Rücktrittsbelehrung

Mangelhafte Rücktrittsbelehrung

Der Europäische Gerichtshof und in der Folge der Oberste Gerichtshof haben entschieden, dass Versicherungsnehmern einer Lebensversicherung ein unbefristetes Rücktrittsrecht von ihrem Versicherungsvertrag zusteht, wenn sie seinerzeit, bei Vertragsabschluss, in den Unterlagen nicht oder falsch über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden.

Dies dürfte auf die überwiegende Zahl der Versicherten zutreffen, die seit 1.1.1994 eine Lebensversicherungspolizze abgeschlossen haben, wie die stichprobenartige VKI-Erhebung im März 2016 zeigte. Und unbefristet bedeutet: Das Rücktrittsrecht gilt auch dann noch, wenn die Versicherung längst abgelaufen oder zurückgekauft wurde.

Zu niedriger Rückkaufswert

Dieser Punkt wird dann interessant, wenn es um den Rückkaufswert geht. Denn möglicherweise haben viele vorzeitig ausgestiegene Versicherte weniger erhalten, als ihnen zustünde. Juristisch ist noch nicht abschließend geklärt, was bei einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung vom Versicherer erstattet werden muss.

Aus unserer Sicht sind das alle bezahlten Prämien (inklusive Abschluss- und Verwaltungskosten), weil diese rechtsgrundlos geleistet wurden. Davon abzuziehen ist der Risikoanteil, der für den Ablebensschutz vorgesehen war. Unserer Auffassung nach ist auch die vom Versicherer erzielte Verzinsung herauszugeben.

Insgesamt ergibt das deutlich mehr, als der Versicherer üblicherweise als Rückkaufswert ausbezahlt hat oder aktuell angibt, bestätigen Sachverständige aus der Versicherungsbranche (siehe „Zu niedriger Rückkaufswert“).

Hoffnung für Fremdwährungskredite

Hoffnung für Fremdwährungskredite

Besonders spannend ist diese Frage für Betroffene mit fondsgebundenen Lebensversicherungen, die als Tilgungsträger für Fremdwährungskredite eingesetzt wurden. Der VKI führt derzeit Musterprozesse zu der Rechtsfrage, ob man bei einem Rücktritt von einer Lebensversicherung auch von dem damit verbundenen endfälligen Fremdwährungskredit zurücktreten kann. Falls ja, entstünde unter Umständen auch gegenüber der Bank Anspruch auf eine deutliche Ermäßigung des Rückzahlungsbetrags.

Rechtliche Aspekte

Bei den Fremdwährungskredit-Modellen besteht zwar auch die Möglichkeit, seine Ansprüche wegen mangelnder oder falscher Beratung gerichtlich mittels Schadenersatzklage durchzusetzen. Allerdings muss man damit rechnen, stundenlang vor Gericht einvernommen zu werden, man hängt von den Aussagen des Beraters ab, und in vielen Fällen geht das Gericht von einer Verjährung aus.

Diese Probleme bestehen bei einem Rücktritt von der Versicherung und einem Fremdwährungskreditvertrag nicht.

Kein voreiliger Ausstieg

Kein voreiliger Ausstieg

Bevor man seinem Lebensversicherer die Rücktrittserklärung zukommen lässt, gilt es aber genau zu analysieren und zu berechnen, ob ein Rücktritt wirtschaftlich sinnvoll wäre, denn auch bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ist der vorzeitige Ausstieg – trotz einem möglichen Rücktrittsrecht – nicht in allen Fällen die profitabelste Lösung. So müsste etwa eine alternative Veranlagung ins Kalkül gezogen werden. Bei einem Rechnungs- oder Garantiezins von 3 bis 4 Prozent könnte es wohl sinnvoller sein, den Vertrag weiterzuführen als rückabzuwickeln und das Geld in eine neue Lebensversicherung zu investieren. Für den Vermittler fallen dann noch einmal Provisionen an.

Eine Frage der Wirtschaftlichkeit

All das kann sich summieren – und bringt möglicherweise noch mehr Verluste, wenn keine adäquate neue Investmentmöglichkeit zur Verfügung steht. Auf der anderen Seite kann es sich unterm Strich lohnen, wenn gerade Finanzbedarf herrscht und stattdessen ein Kredit aufgenommen werden müsste.

VKI-Lebensversicherungscheck

Um Betroffenen eine seriöse und unvoreingenommene Entscheidungsgrundlage zu liefern, bietet der VKI allen Interessierten eine Überprüfung an, ob bei ihrer Lebensversicherungspolizze ein Rücktritt möglich wäre und führt darüber hinaus eine grobe Wirtschaftlichkeitsprüfung durch. In der Folge werden die jeweiligen Versicherer mit den Ansprüchen konfrontiert, bei Bedarf wird – wie schon mehrmals erfolgreich durchgeführt – eine Sammelklage eingereicht (siehe „VKI-Lebensversicherungscheck“).

Vorsicht vor „Profi-Abwicklern“

Vorsicht vor „Profi-Abwicklern“

Bis es hier zu Entscheidungen kommt, ist wie bei allen Rechtsangelegenheiten ein wenig Geduld gefragt. Dafür erhalten die Betroffenen eine saubere Lösung, die „hält“.

Nicht so sicher ist das bei den vielen Prozessfinanzierern und „Profi-Rückabwicklern“, die derzeit wie die Schwammerln aus dem Boden schießen: Sie versprechen ihren Kunden einen flotten Abschneider auf dem Weg zum Lebensversicherungsgeld und haben – Überraschung! – auch gleich ein neues, „wirklich gutes Ding“ in der Tasche.

Bei Licht besehen, handelt es sich bei den handelnden Personen oft um Vertreter von Strukturvertrieben, die mit Kampfrhetorik und allerlei notariell beglaubigten Unterlagen einen profitablen Rückkauf der Polizze versprechen. Gleichzeitig sollen neue Keiler angeworben oder zumindest erneut Profit aus einem Produktverkauf gezogen werden. Manche der Vermittler sind dieselben, die vorher ihren Kunden die Lebensversicherungspolizze verkauft haben und nun noch einmal Kasse machen wollen.

Produktverkauf steht im Vordergrund

Ins Rennen gebracht werden Immobilien oder Gold- und Silberbeteiligungen bis hin zu windigen, undurchschaubaren Finanzkonstrukten. Und natürlich fließen reichlich Provisionen. Ob sich die Rückabwicklung für den Einzelnen wirklich lohnt, will man bei dieser Art von Geschäftsmodell meist gar nicht so genau wissen.

VKI-Versicherungscheck

Der VKI startet für alle Versicherungsverträge, die seit dem 1.1.1994 abgeschlossen wurden und auch schon gekündigt oder abgelaufen sein können, eineSammelaktion: Rücktritt bei Lebensversicherungen für einen Unkostenbeitrag von 95 Euro erfolgt

  • ein Check Ihrer Polizze und sonstigen Unterlagen, ob Sie falsch oder unkorrekt belehrt worden sind und daher ein Rücktritt überhaupt denkbar ist;
  • ein Check, ob ein Rücktritt möglich ist und der Frage, ob sich ein Rücktritt als wirtschaftlich sinnvoll erweisen würde;
  • eine Sammelintervention bei Versicherungen, um nach einem Rücktritt die finanzielle Rückabwicklung zu unterstützen;
  • im Fall der Ablehnung durch Versicherungen das Angebot der Teilnahme an einer Sammelklage mit Finanzierung durch einen Prozessfinanzierer, der das Risiko trägt und im Erfolgsfall eine festgelegte Quote vom Ertrag erhält.

Weitere Informationen zu dieser Aktion finden Sie unterVKI-Rechtsabteilung: Konsumentenrecht in Österreich. Dort können Sie sich bei Interesse auf unserem Onlinefragebogen eintragen.

Zu niedriger Rückkaufswert

Sachverständige aus der Versicherungsbranche gehen davon aus, dass der tatsächliche Wert vieler Polizzen beim Rücktritt höher war bzw. ist als der vom Versicherer berechnete Rückkaufswert. Das folgende Beispiel zeigt, wie die Differenz aufgrund unterschiedlicher Verzinsung zustande kommt und wie hoch sie ausfallen kann.

Vereinbarte Vertragslaufzeit: 1.1.2001 bis 1.1.2039
Einzahlungen 1.1.2001 bis 1.3.2016: € 13.957,86
Rückkaufswert laut Versicherer zum Stichtag 1.3.2016: € 12.047,11
Fall Rücktritt – Einzahlungen verzinst mit 4% p.a.: € 18.063,25
Differenz zwischen Rückkauf und Rücktritt: € 6.016,14

Zusammenfassung

  • Chance auf Rückabwicklung. Wegen schlechter oder mangelnder Information über ihr Rücktrittsrecht steht vielen Lebensversicherten (bei vorzeitiger Auflösung der Polizze) ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Aus unserer Sicht bedeutet das – nach Abzug eines gewissen Anteils für das Ablebensrisiko – den Anspruch auf Rückerstattung der gesamten investierten Beiträge samt Zinsen.
  • Sammelaktion. Der VKI bietet Betroffenen gegen einen Unkostenbeitrag von 95 Euro eine Überprüfung, ob der Rücktritt bei der eigenen Lebensversicherung möglich und wirtschaftlich sinnvoll wäre, weiters eine Sammelintervention bei Versicherungen und gegebenenfalls eine Sammelklage an.
  • Keiler auf Raubzug. Die Rückabwicklung rechnet sich nicht immer und für jeden. Professionelle Keilertrupps wollen trotzdem erneut Kasse machen und bieten einen schnellen Rücktritt bei gleichzeitigem neuen Investitionsabschluss an.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Pension im Ausland: Strand statt Sofa

Pension im Ausland: Strand statt Sofa

Ein Lebensabend am Meer? Die Pensionsversicherungsanstalt zahlt, bei Krankenversicherung und Steuern gelten die Regelungen des Aufenthaltslandes.

Lebensversicherung als Vorsorge - Hände weg!

Die klassische Lebensversicherung hat ausgedient. Selbst bei hohen Garantiezinsen ist ein Erhalt der Kaufkraft nicht möglich. Für Anleger gilt mehr denn je: Hände weg!

Lebensversicherungen: VKI-Sammelaktion - Außergerichtlicher Vergleich

Eine fehlende oder fehlerhafte Belehrung über das Rücktrittsrecht berechtigt zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages. Dem Versicherungnehmer sind in diesem Fall nach unserer Ansicht im Wesentlichen die Prämien samt Zinsen zurückzuerstatten. Das war das Thema einer der größten Sammelinterventionen in der VKI-Geschichte.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang