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Liftkarte als Versicherung - Bergungskosten gedeckt

, aktualisiert am

SAFE-R (safety area for extensiv rescue): Wir haben uns die Kombination aus Liftkarte und Versicherungsschutz angeschaut. 

Dieses Produkt hat die Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft mit dem Serviceprovider Alpgarant Safety Zone & Services GmH entwickelt. Es ist an die Liftkarte gebunden und versichert die Benutzer der Riesneralm-Bergbahnen.

Versicherungsschutz als Draufgabe

SAFE-R versichert alle Gäste, die einen Lift der Riesneralm-Bergbahnen benützen. Frei nach dem Motto: Wer die Leute auf den Berg raufbringt, sorgt dafür, dass sie ohne Zusatzkosten wieder runterkommen. Im Bedarfsfall werden Bergungskosten, auch für einen Hubschraubereinsatz, in der Höhe von maximal € 4.500 von der Allianz übernommen. Unfälle, die aufgrund von Bewusstseinsstörungen durch Alkohol- und Drogenkonsum passieren, sind nicht versichert. Vorteil: der Deckungsumfang der SAFE-R Versicherung erstreckt sich auch auf Risikosportarten wie Paragleiten und Extrembergsteigen, die normalerweise von der privaten Unfallversicherung ausgeschlossen sind.

Laut Informationen der Riesneralm-Bergbahnen-Geschäftsführung ist der Preis für die Tageskarte nicht teurer als sonst. Für den Verbraucher ergibt sich ein zusätzlicher Nutzen. Die Tageskarte kostet € 31. Im Vergleich zum Vorjahr sei sie einen Euro teurer, aber das sei die übliche Indexanpassung des Preises, nicht der zusätzliche Versicherungsschutz.

Bedarf gegeben

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Hubschrauberbergung nicht, wenn der Transport nicht medizinisch begründet war und kein Notarzt notwendig gewesen wäre. Dies wird erst durch eine nachträgliche Diagnose anhand des NACA-Schemas (National Advisory Comittee), das für Unfälle in der Luftfahrt entwickelt wurde, festgestellt. Was die Kostenbelastung betrifft, kommt es immer wieder zu Problemen, weil Verbraucher nachträglich mit hohen Bergungskosten belastet werden.

Die Krankenkasse übernimmt Bergungskosten ab NACA IV. Das betrifft z. B. Wirbelverletzungen mit neurologischen Ausfällen. Allerdings ist der Kostenersatz generell mit € 890,- begrenzt. Eine offene Oberschenkelfraktur oder ein leichter Schlaganfall werden als "NACA III“ gewertet. Dafür werden keine Kosten übernommen.

Private Unfallversicherung oder ein Schutzbrief

Es gibt also tatsächlich einen Bedarf. Schutz in Form einer Kostenübernahme der Bergungskosten bieten hier beispielsweise die private Unfallversicherung sowie ein Schutzbrief beim Autofahrerclub oder alpinen Vereinen. Wir raten Verbrauchern, den Bedarf für sich selbst zu prüfen und gegebenenfalls dieses Risiko abzudecken. Am besten mit einer privaten Unfallversicherung, die auch Kosten für Folgeschäden übernimmt und im gesamten Freizeitbereich gültig ist. Wer im Fall der Fälle keinen privaten Versicherungsschutz hat, hat durch den Liftkarten-Versicherungsschutz zumindest das Risiko möglicher hoher Bergungskosten abgedeckt.

 

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