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Lyoness: VKI-Sammelaktion - Holländisches Verfahren für Geschädigte weltweit

Der VKI klagt gegen 61 gesetzwidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lyoness Europe AG. Da ein rechtskräftiges Urteil erst 2016 zu erwarten ist, startet der VKI nun eine Sammelaktion.

Nachdem die Einkaufsgemeinschaft Lyoness Europe AG gegen ein Urteil des Handelsgerichts Wien Berufung einlegte, organisiert der VKI zusammen mit dem Prozessfinanzierer Advofin und Rechtsanwalt Mag. Eric Breiteneder nun eine Sammelaktion für Geschädigte.

Vergleich über unabhängige Stiftung

Dem Unternehmen wird dabei ein umfassender Vergleich mit der sich in Gründung befindlichen Stiftung "Stichting Lyoness Claim“ angeboten. Nimmt das Unternehmen die Möglichkeit wahr und kommt es zu einem Vergleich, werden die bekannten Geschädigten direkt benachrichtigt.

Weitere Geschädigte müssen sich innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Verfahren abmelden (opt out). Andernfalls sind auch sie Teilnehmer des Vergleiches und bekommen über die Stiftung teilweise Schadenersatz.

Rechtsform aus den Niederlanden

"In den Niederlanden existiert ein Verfahren für die Abwicklung von Massenschäden, das sowohl für Geschädigte als auch für den Schädiger Vorteile mit sich bringt", erklärt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Leider wurden in Österreich bisher keine vergleichbaren Instrumente geschaffen."

Eine unabhängige Stiftung agiert dabei als direkter Verhandlungspartner mit dem Schädiger. Kommt ein Vergleich zustande, kann die Stiftung diesen durch ein Gericht für bindend erklären lassen. Innerhalb der EU hat die Entscheidung damit dieselbe Wirkung wie ein Gerichtsurteil.

"Für den Schädiger liegt der Vorteil darin, dass dieses Verfahren die Möglichkeit einer Gesamtbereinigung bietet“, erklärt der Wiener Rechtsanwalt Mag. Eric Breiteneder. Er vertritt derzeit zahlreiche Geschädigte. "Nur jene Betroffene, die mit dem Vergleich nicht einverstanden sind, optieren aus der Bindungswirkung hinaus und können versuchen, im Individualprozess eine bessere Lösung zu erzielen.“

Sammelklage als Alternative

Kommt kein Vergleich zustande, kann die Stiftung in den Niederlanden ein Feststellungsverfahren führen. „Das Prozesskostenrisiko ist dabei nicht mit österreichischen Verhältnissen zu vergleichen, da ein Kostenersatz an den Gegner maximal wenige tausend Euro ausmacht – auch wenn der Streitwert mehrere Millionen Euro beträgt“, so Dr. Peter Kolba.

Ausgehend vom Feststellungsurteil kann in den Niederlanden dann eine Sammelklage geführt werden. Bei dieser geht es im Wesentlichen nur noch um die Berechnung des Schadens. Die Forderungen können dabei problemlos zusammengefasst werden.

Anmeldung zur Sammelaktion

Ab sofort haben Geschädigte die Gelegenheit, sich unterAdvofin: Prozessfinanzierung zur Sammelaktion gegen Lyoness anzumelden. Die Beteiligung ist gegen eine Erfolgsquote von 25 bzw. 36 Prozent ohne weitere Kosten und persönliches Risiko möglich.

„Wir werden alle Geschädigten dem anhängigen Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen und auch mit den Mitteln des Zivilrechtes deren Ansprüche verfolgen“, erklärt Franz Kallinger, Vorstand des Prozessfinanzierers Advofin AG.

Weitere Informationen zur Aktion finden Sie aufAdvofin: Prozessfinanzierung undLyoness VKI-Sammelaktion

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