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Mietrecht: Erhaltungsarbeiten - Geld für die Therme

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Dass in Mietwohnungen Erhaltungsarbeiten und daraus entstehende Kosten auf den Mietern hängen bleiben ist unzulässig. Viele Mieter verlangen nun ihr Geld zurück und das oft mit Erfolg.

Oberster Gerichtshof hat entschieden

Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofes ist es unzulässig, dass der Vermieter Erhaltungsarbeiten für eine Wohnung vertraglich auf den Mieter überwälzt. Daher verlangten mehrere Mieter bei Wiener Wohnen, der Hausverwaltung der Gemeinde Wien, die Kosten für Durchlauferhitzer oder Gaskonvektoren zurück. Sie hatten die Geräte (teils schon vor vielen Jahren) selbst anschaffen müssen, weil das in der Wohnung vorhandene Altgerät nicht mehr funktionierte.

Oft wurden Rückzahlungen erwirkt

In drei von uns unterstützten Fällen wurden die Kosten – zwischen 900 und fast 4000 Euro – erstattet. In einem weiteren Fall wurde eine defekte Elektronachtspeicherheizung auf Kosten von Wiener Wohnen ausgetauscht. Wiener Wohnen für den 13. und 23. Bezirk verweigerte jedoch die Rückzahlung mit der Begründung: Die Mieterin hätte nachweisen müssen, dass sie die kaputte, 30 Jahre alte Therme regelmäßig hatte warten lassen. Doch dies war unmöglich, weil das Gerät schon vor zehn Jahren ausgetauscht worden war und niemand so lange seine Servicerechnungen aufhebt. Immerhin hat Wiener Wohnen mehrmals positiv reagiert. Bei vielen Genossenschaften beißen wir mit diesen Rückforderungen jedoch auf Granit.

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