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Mietwohnung: Schadenersatz bei Rückgabe

, aktualisiert am

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Kratzer in der Badewanne

Ein Kratzer in der Badewanne, ein verschmutzter Teppichboden und Tapetenschäden hinter einem Regal sind gewöhnliche Abnützung und können dem Mieter nicht angelastet werden.

Größere Schäden

Größere Schäden sind abhängig von der Lebensdauer der Einrichtung zu ersetzen.

Volltextservice: LG ZRS Wien 14. 6. 2005, 41 R 275/04a

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