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NV Immobilien: Rollos unbrauchbar - Kosten doch noch ersetzt

Wegen eines Fenstertauschs passten die neuen Rollos nicht mehr. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Vor zwei Jahren hatte Frau Mader Verdunkelungsrollos für die Fenster ihrer Mietwohnung gekauft und montieren lassen. Nun waren die Fenster getauscht worden und die Rollos passten nicht auf die neuen Fensterrahmen. Frau Mader ersuchte die Hausverwaltung, NV Immobilien, schriftlich um Kostenersatz. Die Rechnung über Kauf und Montage der Rollos (1.077 €) schickte sie mit. NV Immobilien lehnte das Ansuchen ohne nähere Begründung ab.

Wiederherstellung nach Erhaltungsarbeiten

Erst nachdem wir NV Immobilien darauf hingewiesen hatten, dass Vermieter rechtlich zur Wiederherstellung von Sachen, die durch Erhaltungsarbeiten beschädigt wurden, verpflichtet sind, überwies NV Immobilien Frau Mader doch noch die 1.077 €.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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