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Portfolio Brokerage GmbH: Ablebensversicherung - Anlagerisiko: Aufklärungspflicht verletzt

Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigt haben und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Geschäftemacherei bei Portfolio Brokerage GmbH .

Erträge zugesichert

2003 hatte Frau Zillner über Vermittlung der Portfolio Brokerage GmbH, Wien, amerikanische Ablebensversicherungen um 45.000 Dollar gekauft. Ihr wurde zugesichert, dass diese Art der Geldanlage sicher und ertragreich wäre: Frau Zillner würde Versicherungspolizzen von schwer erkrankten Amerikanern erwerben.

Diese könnten um die von Frau Zillner bezahlten Beträge Medikamente kaufen, Frau Zillner würde dann im Todesfall das „Sterbegeld“ aus den Ablebensversicherungen bekommen. Über die den Versicherten wahrscheinlich noch verbleibende Lebenszeit gäbe es ärztliche Atteste. Frau Zillner hatte ihre Ersparnisse zuvor ausschließlich konservativ (u.a. in Kapitalsparbüchern) angelegt.

Keine nähere Information

In den folgenden Jahren erhielt sie mehrere Briefe auf Englisch, die bei Portfolio Brokerage abzugeben waren. Dort – so hieß es – würde dann „alles Weitere“ veranlasst. Worum es dabei eigentlich ging, war für Frau Zillner nicht nachvollziehbar. Sie versteht kein Englisch und bekam von Portfolio Brokerage auch keine näheren Informationen. Anfang 2008 waren sämtliche Polizzen überfällig (die ärztlichen Atteste waren vermutlich auf Basis von Worst-Case-Szenarien für die Versicherten erstellt worden).

Keine Reaktion

Frau Zillner fürchtete um ihre Ersparnisse und suchte unser Beratungszentrum auf. In unserem Interventionsschreiben wiesen wir Portfolio Brokerage darauf hin, dass beim Vertragsabschluss mit Frau Zillner die Aufklärungspflicht über das bestehende Anlagerisiko verletzt worden war. Wir verlangten die Zusendung der Auftragsunterlagen und eine für Frau Zillner befriedigende Lösung. Sowohl dieses als auch noch ein weiteres Interventionsschreiben blieben allerdings unbeantwortet. Portfolio Brokerage war an einer außergerichtlichen Lösung nicht interessiert.

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