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Jährliche Höchstgrenze
Weiterer Nachteil: Die Zahlung der Versicherung ist durch eine jährliche
Höchstgrenze eingeschränkt, die je nach Versicherer zwischen 500 und 2800 Euro
liegt. Bei Merkur, Wiener Städtischer und einigen Uniqa-Tarifen steigt die
Höchstgrenze in den ersten drei Jahren an.
Wenn man bedenkt, dass allein ein
Zahnimplantat schon um die 1000 Euro kostet, wird klar, dass sich damit eine
Generalsanierung nicht ausgehen wird. Daher empfehlen Versicherungsexperten, die
Summe für eine größere Sanierung auf zwei Jahre zu verteilen.
Auch bei kleineren Arbeiten wird die Zahnversicherung zum Verlustgeschäft: Eine Dentalhygiene-Sitzung kostet um die 100 Euro und wird nicht von der Krankenkasse bezahlt. Ärztlich empfohlen werden jährlich zwei Sitzungen, macht also 200 Euro, die man in die Gesunderhaltung seines Kauapparats investiert. Ersetzt bekommt man davon bestenfalls 160 Euro. Doch auch die günstigste Jahresprämie für eine Zahnversicherung übersteigt diesen Betrag schon bei Weitem!
Keine Kosmetik
Nicht durch eine Zahnversicherung gedeckt sind auch rein ästhetische Arbeiten wie das Bleichen oder das Verblenden der Zähne. Und wie auch in anderen Sparten zahlen die Versicherer erst, wenn die Versicherung bereits drei bis acht Monate bestanden hat (siehe Punkt „Wartezeit“ in unserer Tabelle ).
Nur selten sinnvoll
Fazit: Eine Zahnversicherung ist wohl nur selten sinnvoll. Gegen die Angst, plötzlich mit Zahnlücken dazustehen und kein Geld für neue Beißerchen zu haben, hilft ein zweckgewidmetes „Zahnsparbuch“ schon eher. Immerhin: Wer zum Zahnarzt nach Sopron oder Györ fährt, kann dies mit der privaten Zahnversicherung verrechnen – der Versicherungsschutz erstreckt sich auch aufs Ausland.