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Rechnungslegung - Anspruch auf eine Quittung

"Seit Jahren ärgere ich mich über meinen Friseur. Beim Bezahlen der Rechnung erhalte ich immer einen leeren Zettel, weil das Farbband der Kasse nicht ausgetauscht wird. Meine Beschwerden hatten bisher keinen Erfolg. Ist das zulässig?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Renate Wagner.

Renate Wagner (Bild: Ehrensberger)
DI Renate Wagner

Konsumenten haben Anspruch auf eine Quittung. Daher können Sie verlangen, dass eine normale Rechnung ausgestellt wird, falls der Kassenbeleg nicht zu lesen ist.

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